Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse achten darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen. Sie sind insbesondere zuständig für die Entscheidung über Studierendenanträge in Prüfungsfragen. Darüber hinaus haben die Prüfungsauschüsse der Fakultät für Maschinenwesen regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten zu berichten. Sie geben Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Studienpläne und legen die Verteilung der Fachnoten und der Gesamtnoten offen.
Aufgaben
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät für Maschinenwesen setzen sich aus Vertretern der Professoren bzw. Professorinnen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und der Studierenden zusammen, die auf Zeit gewählt werden. Die Prüfungsausschüsse sind Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts und in ihren Entscheidungen unabhängig.
Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehören:
- Auslegung und Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen
- Ergänzung der Prüfungsordnungen durch Standardbeschlüsse
- Entscheidung über Anträge und Widersprüche von Studierenden
Die Sitzungen der Prüfungsausschüsse finden während der Vorlesungszeit statt und sind nicht öffentlich. Anträge sind in schriftlicher Form fristgerecht vor dem nächsten Sitzungstermin einzureichen.
Anträge und Widersprüche an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss sollten mind. zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen, damit sie entsprechend vorbereitet werden können. Möglicherweise wird ein Fall, der rechtzeitig vor einer Sitzung eingeht, erst in der darauffolgenden Sitzung besprochen. Hierauf kann kein Einfluss genommen werden. Die betreffenden Studierenden werden rechtzeitig über den Sitzungstermin informiert.