Verfahrensablauf

  Verfahrensablauf Ehrendoktorwürde in der Fakultät für Maschinenwesen  

Zunächst stellt der Antragsteller/die Antragstellerin eine kurze Anfrage per E-Mail an das Dekanat und schickt den Lebenslauf sowie eine Veröffentlichungsliste des Kandidaten/der Kandidatin mit.

Der Dekan/die Dekanin spricht anschließend informell mit dem Rektor/der Rektorin über die Absicht der Verleihung einer Ehrendoktorwürde. Wenn der Rektor/die Rektorin die Verleihung prinzipiell unterstützt, bittet das Dekanat den Antragsteller/die Antragstellerin um ein offizielles Antragsschreiben, das eine ausführliche Begründung sowie die Nennung von ca. 3 Befürwortern/Befürworterinnen (Profs. der Fakultät für Maschinenwesen) beinhaltet, und sendet alle Unterlagen an Abt. 1.1. Außerdem bittet das Dekanat den Antragsteller/die Antragstellerin um einen Vorschlag für zwei externe Gutachter/innen sowie fünf professorale Kommissionsmitglieder.

Es folgt eine ebenfalls informelle Besprechung im Rektorat. Sobald das Einverständnis des Rektorats vorliegt, beginnt das offizielle Verfahren in der Fakultät für Maschinenwesen.

Die Fakultät setzt eine ad hoc-Kommission ein, die die wissenschaftlichen Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin beurteilt. Im Anschluss werden zusätzlich zwei externe Gutachten eingeholt.

Der Fakultätsrat beschließt auf Basis des Kommissionsberichts sowie der externen Gutachten, ob eine Ehrendoktorwürde verliehen werden soll. Ist dies der Fall, verfasst der Dekan/die Dekanin eine Laudatio sowie einen Text für die Urkunde.

Alle Unterlagen werden an die Abt. 1.1 verschickt und dem Ältestenrat der RWTH vorgelegt. Stimmt der Ältestenrat der Entscheidung des Fakultätsrats zu, beschäftigt sich der Senat in seiner übernächsten Sitzung mit der endgültigen Beschlussfassung.

Sind alle Beschlüsse positiv ausgefallen, organisiert die Zentrale mit Unterstützung des Dekanats eine feierliche Übergabe der Urkunde.