Voraussetzungen
- Qualifizierte Promotion an einer deutschen Universität oder eine gleichwertig anerkannte akademische Qualifikation an einer ausländischen Universität*
- Weitergehende wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion, belegt durch wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Vorlage einer Habilitationsschrift
- Der Bewerber/die Bewerberin steht nicht anderweitig in einem sich auf dasselbe oder ein ähnliches Fachgebiet beziehenden Habilitationsverfahren
- Der Bewerber/die Bewerberin ist nicht bereits zweimal in einem entsprechenden Verfahren an einer Universität erfolglos geblieben
- Empfehlung: Ausüben einer für die wissenschaftliche Weiterbildung geeigneten Tätigkeit außerhalb der RWTH Aachen University für mind. ein Jahr
*Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Dekan/die Dekanin.