Voraussetzungen

 
  • Qualifizierte Promotion an einer deutschen Universität oder eine gleichwertig anerkannte akademische Qualifikation an einer ausländischen Universität*
  • Weitergehende wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion, belegt durch wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Vorlage einer Habilitationsschrift
  • Der Bewerber/die Bewerberin steht nicht anderweitig in einem sich auf dasselbe oder ein ähnliches Fachgebiet beziehenden Habilitationsverfahren
  • Der Bewerber/die Bewerberin ist nicht bereits zweimal in einem entsprechenden Verfahren an einer Universität erfolglos geblieben
  • Empfehlung: Ausüben einer für die wissenschaftliche Weiterbildung geeigneten Tätigkeit außerhalb der RWTH Aachen University für mind. ein Jahr

*Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Dekan/die Dekanin.