Voraussetzungen

 

apl-Professur

  • Erfüllen der Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrer/innen (nach § 36 HG)
  • Hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre
  • Über die Promotion hinausgehende hervorragende wissenschaftliche Leistungen, insbesondere in den letzten zwei Jahren vor Beschlussfassung über die Verleihung der apl-Professur
  • Eine mit ausgezeichnet oder sehr gut bewertete Promotion
  • Gesetzliches Rentenalter noch nicht erreicht
  • Eine regelmäßige, erfolgreiche, selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt 20 SWS in den letzten fünf Jahren (hiervon mind. 1 Jahr an der RWTH)
  • An den Kandidaten/die Kandidatin ist noch kein entsprechender oder ähnlicher Titel verliehen worden

Honorarprofessur

  • Hervorragende Leistungen auf einem an der RWTH vertretenen Fachgebiet in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder hervorragende Leistungen in Forschung, Kunst und Lehre, die den Anforderungen an hauptamtliche Professoren/Professorinnen entsprechen
  • Hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre
  • Über die Promotion hinausgehende hervorragende wissenschaftliche Leistungen, insbesondere in den letzten zwei Jahren vor Beschlussfassung über die Verleihung der Honorar-Professur
  • Gesetzliches Rentenalter noch nicht erreicht (Ausnahmen möglich)
  • Eine regelmäßige, erfolgreiche, selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt 20 SWS in den letzten fünf Jahren (hiervon mind. 1 Jahr an der RWTH)
  • An den Kandidaten/die Kandidatin ist noch kein entsprechender oder ähnlicher Titel verliehen worden