Kriterienliste und Antragsformular
Kriterien für die Antragsstellung
Die Qualitätsverbesserungsmittel werden ausschließlich zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen sowie zur Förderung begabter Studierender eingesetzt. Die Qualität der Lehre soll durch Maßnahmen verbessert werden, die zu einer Erhöhung der Erfolgsquote und zur Förderung insbesondere der Kernfächer des Maschinenbaus führen. Ein Schwerpunkt bei der Auswahl der Projekte liegt darin, die Betreuungssituation der Studierenden zu verbessern.
Kriterienliste
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beträgt höchstens ein Jahr. Die Gelder werden in der Regel im Februar/März ausgezahlt und sollten bis Ende März des Folgejahres ausgegeben werden. Nicht verausgabte Gelder werden eingezogen. Für die Fortführung eines Projektes über diesen Zeitraum hinaus ist ein neuer Antrag an die Qualitätsverbesserungsmittelkommission zu stellen. Die Institute werden rechtzeitig dazu aufgefordert, neue Anträge einzureichen. Maßnahmen sollen im Voraus jeweils für das komplette folgende Förderjahr beantragt werden.
Kostenkalkulation
Die beantragte Summe für eine Maßnahme sollte nicht unter 2.500 € und nicht über 120.000 € liegen. Bitte glatte Zehnerbeträge beantragen.
Die Personalkosten im QVM-Online Tool entsprechen denen der Personalkostenübersicht
Der Anteil an Sachkosten eines Projekts darf nur in begründeten Ausnahmefällen 10 % übersteigen.
Eine Umwidmung von Personal- in Sachkosten ist bis zu einer Höhe von max. 1.000 Euro möglich.
Überschüssige Mittel sind zurückzugeben.
Sonstige Kriterien
- Es werden ergänzende Maßnahmen, die bestehende Veranstaltungen betreffen (wie z. B. Kleingruppenübungen), gefördert, jedoch keine neu zu erstellenden curricularen Lehrveranstaltungen und keine Stipendien.
- Die Neuerstellung und Überarbeitung von Manuskripten oder Vorlesungsmitschriften und die Anschaffung von Literatur wird nicht gefördert.
- LCD-Projektoren (Beamer), Laptops oder die Ausstattung von Computerräumen (auch für Studierende) werden nicht finanziert.
- Raumkosten für extern stattfindende Veranstaltungen werden im Allgemeinen nicht finanziert. Weiterhin werden keine Renovierungskosten für Räumlichkeiten übernommen.
- Exkursionen werden nicht finanziert (nur indirekt über den Fakultätstopf).
Siehe Richtlinie zur Verwendung von Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) zur Durchführung von Exkursionen - Bitte beachten Sie auch die Negativliste zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM)!
Antragstool „QVM Online"
Das Antragstool "QVM Online" ersetzt seit August 2018 das alte Antragsformular zur Förderung aus Qualitätsverbesserungsmitteln. Die Anträge sind somit nur noch digital über das Tool einzureichen.
Weitere Informationen über die Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) der Hochschule finden Sie auf folgenden Webseiten der RWTH.