Fakultätsrat

 

Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät für Maschinenwesen, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.

 

Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen für die Fakultät für Maschinenwesen zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät für Maschinenwesen Auskunft verlangen.