Qualitätsverbesserungsmittel

  .

Zum 30.4.2011 ist das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen, kurz Studiumsqualitätsgesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet die Mittelgarantie für jährlich mindestens 249 Millionen Euro, die als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2011/2012 seitens des Landes an die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen fließen.

Diese Qualitätsverbesserungsmittel werden nach der Anzahl der Studierenden in der eineinhalbfachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt und müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Sie gehen den Hochschulen zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung zu. Es ist sichergestellt, dass die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal, wie etwa Lehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren eingesetzt werden.

Jede Fakultät hat ein eigenes Verfahren der Mittelvergabe. Das Verfahren der Fakultät für Maschinenwesen sowie die finanzierten Maßnahmen werden im Folgenden vorgestellt.

Im Sommersemester 2019 und Wintersemester 2019/20 stehen der Fakultät für Maschinenwesen insgesamt 2.695.000 Euro an Qualitätsverbesserungsmitteln zur Verfügung.