Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

 

Achtung!

Der Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ist nicht gleichbedeutend mit dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß Paragraf 12 der Promotionsordnung!

 

Wie Sie der Übersicht des Promotionsprozesses entnehmen können, müssen Sie spätestens innerhalb des zweiten Jahres Ihrer Promotionsphase – nach Abschluss der Einarbeitungsphase – einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen stellen. Näheres zu den Voraussetzungen mit inländischem oder ausländischem Studienabschluss können Sie der Promotionsordnung entnehmen und hier nachlesen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Fakultäts- oder Ältestenratssitzung im Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen im Original eingehen muss; es gilt der Eingangsstempel. Die Termine der Sitzungen finden Sie hier .

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Formular mit den erforderlichen Unterlagen:

  • Betreuungsvereinbarung
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden – Diplom/Bachelor + Master (Dokumente der RWTH Aachen müssen nicht beglaubigt sein – es reicht aus, wenn diese im Original vorgelegt werden)
  • Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang
  • Promovierendenstatistik

Ihnen liegen die oben genannten Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache vor? Dann benötigt unser Promotionsbüro:

  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden – Diplom/Bachelor + Master
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Übersetzungen; die Übersetzungen müssen durch eine vereidigte Dolmetscherin/einen vereidigten Dolmetscher erfolgen

Für alle Bewerberinnen und Bewerber aus China, die keinen RWTH-Master absolviert haben, gilt:

Es sind Zertifikate über die Echtheit der Dokumente – ausgestellt durch die Akademische Prüfstelle der Deutschen Botschaft in Peking, kurz APS – vorzulegen. Amtlich beglaubigte Kopien sind hier nicht ausreichend.