Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FAQ Vor der Promotion
Muss ich eingeschrieben sein, um an der Fakultät für Maschinenwesen zu promovieren?
Nein.
Ich möchte mich für das Promotionsstudium einschreiben, an wen wende ich mich?
Um sich für das Promotionsstudium einschreiben zu können, müssen Sie zunächst den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei unserer Fakultät stellen. Mit dem Bescheid, den Sie dann von unserer Fakultät erhalten, können Sie sich dann beim Studierendensekretariat einschreiben.
Ich benötige zum Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine Betreuungsvereinbarung, welche ich aber erst nach der Einarbeitungsphase erhalte, reicht auch eine Betreuungszusage, damit ich den Bescheid erhalte um mich einschreiben zu können?
Nein, Sie benötigen die Betreuungsvereinbarung, das heißt Sie können sich ggf. erst nach spätestens zwei Jahren (Einarbeitungsphase) einschreiben.
Ich möchte mich erneut für das Promotionsstudium einschreiben, bin aber bereits über 12 Semester, was ist zu tun?
Sie benötigen ein Schreiben des/der betreuenden Professors/Professorin, in dem begründet wird, warum Sie die 12 Semester überschritten haben und dass eine erneute Einschreibung befürwortet wird. Dieses Schreiben muss an den Dekan unserer Fakultät geschickt werden. Ist die Begründung für unsere Fakultät ausreichend, wird in unserem Promotionsbüro ein Schreiben für das Studierendensekretariat angefertigt, welches nach Unterschrift des Dekans dorthin geschickt wird (der Betreuer/die Betreuerin erhält eine Kopie davon).
Was muss ich als erstes tun, um promovieren zu können?
Als erstes müssen Sie einen Professor/eine Professorin der Fakultät für Maschinenwesen finden, der bereit ist, Sie zu betreuen.
Wie finde ich eine/n Professor/in, die/der mich betreuen würde?
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu den jeweiligen Professorinnen/Professoren auf. Eine Übersicht aller Professorinnen/Professoren finden Sie auf der Homepage unserer Fakultät.
Muss ich ein deutsches Sprachzeugnis oder –zertifikat vorlegen?
Dies ist nicht nötig, die Einzelheiten sollten Sie aber mit dem Betreuer/der Betreuerin abklären.
Kann ich Unterlagen auch bei Ihnen in den Briefkasten werfen?
Das Promotionsbüro verfügt über keinen separaten Briefkasten. Sie haben die Möglichkeit, während der üblichen Öffnungszeiten Dokumente am Empfang des Gebäudes abzugeben. Bitte beachten Sie, dass dort nur eine Entgegennahme erfolgen kann, keine inhaltliche oder formelle Prüfung. Alternativ nutzen Sie bitte neben dem persönlichen Termin (Terminticketsystem) den postalischen Weg.
Die Postanschrift lautet:
RWTH Aachen University
Fakultät für Maschinenwesen
Promotionsbüro
52056 Aachen
Wer kann mir Auskünfte zum Bewerbungsprozess oder RWTHonline geben?
Bitte nutzen Sie die Informationen auf den folgenden Webseiten:
https ://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Nach-dem-Studium/Promotion/Informationen-fuer-Promovierende/Internationale-Promovierende/~cgex/Bewerbung-fuer-die-Promotion /
https ://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Lehre/PuL-Projekt/~dxla/RWTHonline/
Kann ich mit meinem Abschluss (Studiengang) an der Fakultät für Maschinenwesen promoviert werden?
Sollten Sie über einen Abschluss in einem Studiengang verfügen, der nicht explizit in unserer Promotionsordnung unter § 8 Absatz (6) oder Absatz (7) aufgelistet ist, muss Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin zwecks Schwerpunktüberprüfung die unter den Downloads zur Verfügung stehende Excel-Tabelle ausfüllen. In dieser Tabelle müssen alle Module aus Ihrem Bachelor- und Masterstudiengang inkl. Creditpoints eingetragen werden. Die Tabelle ist in drei Spalten unterteilt: „Ingenieurwissenschaften“, Mathematik/Naturwissenschaften“ und „Keine Zuordnung“. Anhand der Summenbildung kann einfach berechnet werden, in welchem Bereich der Schwerpunkt liegt. Die Excel-Tabelle muss uns zwecks Überprüfung im Original dann zusammen mit den Modulhandbüchern (Bachelor und Master) per E-Mail von Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin zugeschickt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin die Einschlägigkeit bereits im Vorfeld, d. h. vor Ihrer evtl. Einstellung und vor Ihrer Einreichung des Antrags auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, durchführen muss. Sollte dies nicht geschehen, könnte es passieren, dass der Promotionsausschuss die Zulassung ablehnt.
Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin darf uns bei der Übermittlung der Tabelle und der Modulhandbücher gerne Argumente, die ihre oder seine Einschätzung unterstützen, mit angeben. Dabei ist zu beachten: es müssen insgesamt ca. 60% „Ingenieurwissenschaften“ bzw. „Naturwissenschaften“ nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollen die Kernfächer des Maschinenbaus (bei Studiengängen, die sich grundsätzlich dem Maschinenbau zuordnen lassen) auf jeden Fall zu ca. 30% vertreten sein. Analog ist bei anderen Studiengangsrichtungen, wie Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen, auf die entsprechenden Kernfächer zu achten.
FAQ Während der Promotion
Welche Zeugnisse und Urkunden braucht man bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen in der Fakultät für Maschinenwesen?
Sie benötigen die Diplomurkunde und das Diplomzeugnis bzw. die Masterurkunde, Masterzeugnis und die Bachelorurkunde und das Bachelorzeugnis in amtlich beglaubigter Form.
Dokumente der RWTH Aachen müssen nicht beglaubigt sein – es reicht aus, wenn diese im Original vorgelegt werden
Kann ich auch Originale mitbringen und das Promotionsbüro beglaubigt diese?
Ja, dies gilt aber nur für Dokumente der RWTH Aachen
Ich bin Nicht-Ingenieur/Nicht-Ingenieurin und möchte zum/zur Dr.-Ing. promovieren, was muss ich beachten?
In diesem Fall wird ein Sondergutachten lt. § 8, Absatz 8 der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenwesen benötigt. Des Weiteren müssen Sie die Zulassungskriterien für „Nicht-Ingenieure“, welche Sie auf der Homepage unserer Fakultät finden, zur Kenntnis nehmen und unterschrieben mit einreichen.
Ich bin Ingenieur/Ingenieurin und möchte zum/zur Dr. rer. nat. promovieren, was muss ich beachten?
Auch hier wird ein Sondergutachten lt. § 8, Absatz der Promotionsordnung unserer Fakultät benötigt.
Die evtl. Auflagenfächer müssen in der Betreuungsvereinbarung von meiner Betreuerin/meinem Betreuer vorgeschlagen werden, gibt es dazu Vorgaben?
Ja, die Auflagen müssen mindestens 8 SWS betragen und aus unserer Prüfungsfächerliste, die auf der Homepage zu finden ist, ausgewählt werden. 1 Fach muss aus den Grundlagenfächern stammen, das bzw. die andere(n) Fach/Fächer können aus den Grundlagenfächern oder den Technologischen Fächern ausgewählt werden.
Wie kann ich mich zu den von mir noch abzuleistenden Prüfungen anmelden?
Gehen Sie mit dem von unserer Fakultät erhaltenen Schreiben zu den Instituten und zeigen Sie dieses vor (die Institute erhalten von unserem Promotionsbüro eine Kopie des Schreibens und wissen somit Bescheid). Sie schreiben die Prüfungen dann mit und im Anschluss daran, wird Ihnen eine Bescheinigung über das Bestehen/nicht Bestehen des jeweiligen Institutes ausgestellt. Diese Bescheinigung muss dann an unser Promotionsbüro weitergeleitet werden.
Kann ich die Prüfungen auch schon vor Beschlussfassung im Fakultätsrat/Ältestenrat ablegen?
Dies ist eine unübliche Vorgehensweise und sollte der Fakultätsrat/Ältestenrat unserer Fakultät die Fächer nicht akzeptieren und diese ablehnen, hätten Sie die Prüfungen vergeblich abgelegt.
Braucht man ein neues Führungszeugnis beim Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung, obwohl es bei der Einstellung vorgelegen hat?
Nein, dann reicht eine Bescheinigung der Personalabteilung der RWTH Aachen. Für den Fall, dass Sie nicht mehr hier an der Hochschule beschäftigt sind, müssen Sie ein neues Führungszeugnis beantragen und die Ihnen ausgehändigte Bescheinigung/Quittung mit dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung beim Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen einreichen.
An welche Anschrift soll das Führungszeugnis geschickt werden?
Bitte verwenden Sie die allgemeine Postanschrift des Promotionsbüros:
RWTH Aachen University
Fakultät für Maschinenwesen
Promotionsbüro
52056 Aachen
Was sind Belegexemplare von relevanten Vorveröffentlichungen?
Damit sind Kopien der Vorveröffentlichungen gemeint, die mit der Dissertation im Zusammenhang stehen, d. h. wo Teile Ihrer Dissertation im Vorfeld veröffentlicht wurden. Sprechen Sie dies bitte mit dem Betreuer/der Betreuerin ab, wenn Sie unsicher sind. Der Betreuer/die Betreuerin muss laut § 5, Absatz 3 der Promotionsordnung unserer Fakultät die Vorveröffentlichungen dem Dekan anzeigen.
Verlangt die Fakultät in den Dissertationen Zusammenfassungen in englischer und deutscher Sprache?
Ja, unsere Fakultät verlangt Zusammenfassungen im Umfang von nicht mehr als einer Maschinenseite bzw. Druckseite in beiden Sprachen. Die Zusammenfassungen müssen in den allen Dissertationen (Vorabversionen und Pflichtexemplare) enthalten sein.
An welcher Stelle in den Dissertationen müssen die Zusammenfassungen enthalten sein?
Sie können selbst entscheiden, ob die Zusammenfassungen am Anfang oder am Ende der Dissertationen enthalten sein sollen.
In der Promotionsordnung steht unter § 17 Absatz 1, dass der Kandidat/die Kandidatin die Dissertation dem Dekan/der Dekanin zwecks Genehmigung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung vorlegen muss, in welcher Form geschieht dies?
Da der Dekan unserer Fakultät nicht alle Dissertationen kontrollieren kann, ist die Vorgehensweise etwas anders; sie sprechen mit den Berichtern/Berichterinnen und arbeiten deren Änderungswünsche in die Dissertation ein, danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen.
Ich habe die Pflichtexemplare fertiggestellt, wie geht es weiter?
Zuerst geben Sie ein gedrucktes und ein elektronisches Exemplar bei der Universitätsbibliothek ab. Mit der dort erhaltenen Bescheinigung reichen Sie dann ein elektronisches Exemplar im Promotionsbüro ein. Wir werden im Anschluss die elektronische Version an die Berichter*innen weiterleiten, welche uns auf einem Formblatt die Richtigkeit bestätigen müssen. Erst im Anschluss daran kann die Doktor-Urkunde vom Promotionsbüro unserer Fakultät erstellt werden. Diese wird Ihnen dann per Einschreiben zugeschickt.
Gibt es formale Vorgaben der Universitätsbibliothek in Bezug auf die Pflichtexemplare?
Ja, entsprechende Informationen finden Sie auf deren Internetseiten.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung "Services zum wissenschaftlichen Publizieren" gerne zur Verfügung.
Wie lange dauert es, bis meine Doktor-Urkunde fertig ist?
Das kommt darauf an, wann die Berichter/Berichterinnen die ihnen übersandten Formblätter (mit Bestätigung der Richtigkeit der Dissertation) an das Promotionsbüro unserer Fakultät zurück schicken. Im Anschluss daran müssen noch die Unterschriften vom Dekan und vom Rektor eingeholt werden. Man kann mit circa vier Wochen rechnen.
Kann ich die Doktor-Urkunde auch abholen kommen?
Ja, bitte geben Sie dies einfach bei Abgabe der gedruckten Dissertation im Promotionsbüro an.
Kann ich Unterlagen auch bei Ihnen in den Briefkasten werfen?
Das Promotionsbüro verfügt über keinen separaten Briefkasten. Sie haben die Möglichkeit, während der üblichen Öffnungszeiten Dokumente am Empfang des Gebäudes abzugeben. Bitte beachten Sie, dass dort nur eine Entgegennahme erfolgen kann, keine inhaltliche oder formelle Prüfung. Alternativ nutzen Sie bitte neben dem persönlichen Termin (Terminticketsystem) den postalischen Weg.
Die Postanschrift lautet:
RWTH Aachen University
Fakultät für Maschinenwesen
Promotionsbüro
52056 Aachen
Besteht auch die Möglichkeit, eine englische Version der Doktor-Urkunde zu erhalten?
Ja, sie erhalten automatisch mit der Original-Urkunde auch ein sog. English Transcript. Eine Übersetzung des vollständigen Textes ist dabei nicht möglich, unverändert bleiben müssen
- der verliehene Grad
- das Thema der Arbeit (außer bei englischen Titeln)
Die Note ist in der lateinischen – und damit international gebräuchlichen – Form vorgesehen.
Grundsätzlich stellt die deutsche Urkunde das Original dar. Die englische Version ist als teilweise Übersetzung erkennbar. Das English Transcript wird mit Originalunterschriften versehen, jedoch kein Siegel enthalten.