Anerkennung von Kursen und Prüfungen
Eine Studienplanänderung ist der beste Weg, die Anerkennung von Fächern die im Rahmen eines Auslandsstudiums abgelegt werden sollen, zu sichern. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Auslandsstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen.
Generell ist eine Anerkennung von Fächern möglich, wenn die im Ausland besuchten (Pflicht-)Module ein Kriterium erfüllen: die inhaltliche Eignung bzw. hinreichende inhaltliche Ähnlichkeit zu einem RWTH-Modul. Das Vorgehen ist dabei das Folgende:
- Der Prüfungsausschuss überprüft Ihren Antrag auf Studienplanänderung formal vor.
- Ihr Berufsfeld- bzw. Masterbetreuer stellt eine mögliche hinreichende inhaltliche Ähnlichkeit mit den Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodulen in Ihrem Studiengang bzw. Ihrem Berufsfeld fest, bzw. bescheinigt, dass Wahlpflichtmodule sinnvoll zu Ihrer Vertiefungsrichtung passen.
- Die Dozenten der betreffenden Module prüfen die hinreichende inhaltliche Ähnlichkeit.
- Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag final.
Besonderheiten zur Anerkennung nach Studiengang
Masterstudiengänge
- Es dürfen in Summe 30 der Gesamt-CP des Masterstudiengangs extern abgelegt werden.
- Wirt.-Ing.: Im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinenbau müssen bei Auslandsaufenthalten
jeweils mindestens 10 CP aus dem ingenieurwissenschaftlichen als auch aus dem
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich an der RWTH absolviert werden. - Externe Masterarbeit (Maschinenbau): Eine Masterarbeit, die Sie extern verfassen möchten (in einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung) zählt zu 15 CP (der 30CP insgesamt) als extern. Sie dürfen sich demnach nicht bereits mehr als 15 CP (Master) aus Ihrem Auslandsstudium haben anrechnen lassen, da Sie ansonsten über die vom Prüfungsausschuss gesetzte Marke von 30 CP kommen und Ihnen die externe Masterarbeit verweigert werden wird!
Welche Fächer können durch eine Studienplanänderung genehmigt werden?
Prinzipiell gilt: alle noch nicht in Aachen abgelegten Module können per Antrag auf Studienplanänderung durch Module im Ausland ersetzt werden.
Wann stelle ich den Antrag auf Studienplanänderung?
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Studienplanänderung bereits vor Ihrer Abreise, oder aber in den ersten Semesterwochen im Ausland, zu stellen. In jedem Fall sollten Sie den Bescheid des Prüfungsausschusses vorliegen haben, bevor Sie eine Prüfungsleistung im Ausland ablegen – ohne diese Genehmigung ist die Anerkennung der von Ihnen im Ausland abgelegten Prüfungsleistung nicht garantiert.
In vielen Fällen können sich aufgrund von Überschneidungen oder Ähnlichem im Ausland noch Änderungen zu dem geplanten Stundenplan ergeben. In dem Fall reichen Sie - vor Prüfungstermin im Ausland - eine neue Studienplanänderung ein.
Wo und wie reiche ich eine Studienplanänderung ein?
Eine externe Studienplanänderung ist i.d.R. zunächst per E-Mail bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss, dann beim Berufsfeld- bzw. Masterstudiengangbetreuer und ggf. den Fachdozierenden einzureichen.
Dem Antrag auf Studienplanänderung sind immer beizulegen…
- Nachweise zum behandelten Inhalt der im Ausland besuchten Module (z.B. über Homepages der Gasthochschule, durch E-Mail-Verkehr mit Lehrenden im Ausland etc.)
- Nachweise zum zur zeitlichen Dauer bzw. zu den ECTS-CP, wenn die Gast-Universität dieses ausweist
Werden Kreditpunkte aus dem Ausland (z.B. ECTS-Punkte) anerkannt bzw. wie werden sie umgerechnet?
ECTS-CP werden nicht umgerechnet, sondern übernommen. Eine Ausnahme wird nur bei Modulen gemacht, die für ein hinreichend ähnliches RWTH-Modul anerkannt werden: Hier erhalten Sie die CP des RWTH-Moduls.
Bei außereuropäischen Gastuniversitäten, die nicht mit dem ECTS-System arbeiten, wird die Anzahl der anzuerkennenden CP im Rahmen der Studienplanänderung durch die Formel CP=SWSRWTH x 1,5 ermittelt. Die Aachener Semesterwochenstunde (SWS) berechnen Sie über den Antrag auf Studienplanänderung.
Was muss ich tun, damit mir die Noten an der RWTH Aachen anerkannt werden?
Nach Beendigung Ihres Auslandssemesters erhalten Sie von der Gasthochschule eine Notenübersicht – das Transcript of Records. Damit Ihre Noten an das ZPA übermittelt werden können, schicken Sie das Transcript of Records bitte zusammen mit dem „Formblatt zum Einreichen des Transcripts“ per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss. Sobald uns die Dokumente vorliegen, leiten wir den Anerkennungsprozess ein – ein entsprechendes Schreiben geht sowohl Ihnen als auch dem ZPA zu, so dass Sie sich nicht weiter um die Notenübertragung kümmern müssen!
Was geschieht, wenn ich Kurse im Ausland doch nicht besuche oder nicht bestehe?
Nehmen Sie entgegen Ihren Angaben auf dem Antrag auf Studienplanänderung an einem Modul nicht teil (bspw. weil es bedingt durch Krankheit des Professors nicht angeboten wird), oder bestehen Sie die Klausur nicht, so erlischt der dieses Modul betreffende Teil der Studienplanänderung. Sie werden weder zu dem eigentlich zu tauschenden Modul an der RWTH Aachen zwangsangemeldet, noch wird Ihnen das Nicht-Bestehen als Fehlversuch im Sinne der hiesigen Prüfungsordnung angerechnet.
Kann ich genehmigte, und im Ausland abgelegte Fächer nachträglich anerkennen bzw. die Modulzuordnung ändern lassen?
Ein Antrag auf nachträgliche Anerkennung ist nur bei Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen, die ein hinreichend ähnliches Modul an der RWTH aufweisen, möglich. Wahlpflichtmodule, die nicht an der RWTH Aachen angeboten werden, können nicht nachträglich anerkannt werden. Wir empfehlen Ihnen mit Nachdruck, stets das vorgeschaltete Studienplanänderungsverfahren zu nutzen. Betrachten Sie das nachträgliche Anerkennungsverfahren daher bitte eher als Rettungsanker, denn als erste Option. Denn: Sollten Sie Prüfungen ohne Genehmigung ablegen, so können Sie zwar nach Ihrer Rückkehr die Anerkennung beantragen, jedoch ist dies deutlich aufwändiger und die Prüfung der Äquivalenz von Inhalt und Umfang ist strikter als bei der Vorabintegration.
Extern erbrachte Zusatzmodule können auch nach Ablegen der Prüfung noch aufs Zeugnis aufgenommen werden, auch wenn kein entsprechender Antrag auf Studienplanänderung gestellt wurde. Sie können auch externe Module, die Sie über Ihren Antrag auf Studienplanänderung als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule beantragt hatten, nach Ihrem Auslandsaufenthalt in Zusatzmodule umwandeln. Dies können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Transcript of Records für die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen. Bitte tragen Sie dazu die betreffenden Module unter „Zusatzmodule“ in das Formblatt zum Einreichen des Transcripts ein.
Generell sind Sie nicht verpflichtet, im Ausland abgelegte Module anerkennen zu lassen.
Wie werden die Noten meiner im Ausland belegten Kurse umgerechnet?
Die detaillierte Umrechnung von extern erbrachten Prüfungsergebnissen entnehmen Sie bitte der Umrechnungstabelle auf der Webseite des International Office .
Können extern erbrachte Credit Points reduziert werden?
Sofern Sie sich die Möglichkeit einer externen Masterarbeit offen lassen möchten, dürfen Sie sich nicht mehr als 15 CP von externen Modulen für Ihren Masterstudiengang anerkennen lassen. In diesem Fall können wir für Sie die CP Ihrer extern erbrachten Wahlpflichtmodule reduzieren. Dazu werden die CP aller Wahlpflichtmodule entsprechend ihres Anteils reduziert, bis Sie die Grenze von 15 CP nicht mehr überschreiten.
Bitte beachten Sie: Die Reduzierung ist nur möglich für Wahlpflichtmodule, die kein hinreichend ähnliches Modul in Ihrem Studienplan aufweisen. Wahlpflichtmodule, die ein hinreichend ähnliches Modul in Ihrem Studienplan aufweisen, sowie Pflichtmodule können nur mit den CP anerkannt werden, die das entsprechende RWTH-Modul aufweist. Daher ist hier keine Reduzierung möglich.
Downloads
- Infobroschüre für Outgoings (pdf: 4170 kb)
- Informationsveranstaltung Anerkennung auswärtig erbrachter Studienleistungen & ERASMUS-/SEMP-Regelungen (pdf: 1074 kb)
- Formblatt zum Einreichen des Transcripts (pdf: 433 kb)
- Antrag auf eine externe Studienplanänderung (pdf: 497 kb)
- Handreichung zur Studienplanänderung (pdf: 48 kb)
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (pdf: 266 kb)