ERASMUS
Mit dem ERASMUS-Programm – EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students - fördert die Europäische Union seit mehr als zwanzig Jahren die innereuropäische Mobilität von Studierenden. ERASMUS basiert dabei vor allem auf bilateralen Abkommen zwischen europäischen Partnerinstitutionen. ERASMUS-Koordinatoren an der RWTH bzw. der Fakultät für Maschinenwesen und die Kolleginnen und Kollegen an der jeweiligen Partnerhochschule helfen Ihnen dabei, Ihren Studienverlauf im Ausland so zu planen, dass einem reibungslosen Ablauf Ihres Auslandssemesters nichts im Wege steht („Learning Agreement“). Sie stehen darüber hinaus bei allen Fragen oder Problemen rund um das Auslandsstudium als Ihre Ansprechpartner zur Verfügung – zögern Sie also nicht, in die Sprechstunde der Auslandsstudienberatung zu kommen, oder dort die Kontaktdaten der ERASMUS-Koordinatoren Ihrer zukünftigen Gasthochschule zu erfragen!
Nach Ihrem Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen erhalten Sie eine Notenübersicht (Transcript of Records), welche Sie in der Auslandsstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen einreichen, damit Ihre Noten aus dem Ausland an der RWTH anerkannt werden können.
Neben dem intensiven Vertrauensverhältnis zwischen den ERASMUS-Partneruniversitäten, sind der Wegfall der Studiengebühren an den Partnerhochschulen, der Mobilitätszuschuss und die erleichterte Anerkennung von Studienleistungen große Vorteile dieses Austauschprogrammes. Innerhalb des Fachbereichs Maschinenwesen existieren zahlreiche ERASMUS-Kooperationen mit Hochschulen in ganz Europa – eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich!
Interesse? Dann finden Sie nachfolgend Informationen zum Bewerbungsprozess. Für weitergehende Informationen steht Ihnen die Auslandsstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen natürlich auch gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen, Bewerbungstermin und Ansprechpartner
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Bitte beachten Sie die grundlegenden, allgemeinen Informationen zum Auslandsstudium und machen Sie sich zumindest rudimentär mit dem Thema Anerkennung von Studienleistungen vertraut.
Eine Bewerbung macht demnach nur Sinn, wenn Sie zum Antritt des Auslandsstudiums bereits im 5. Semester bzw. einem höheren Semester studieren. Der optimale Bewerbungszeitpunkt ist demnach das 3. Semester. Unabhängig von der Semesterzahl müssen Sie, als Studierende/r eines Bachelorstudiengangs, zum Ende des Bewerbungssemesters mindestens 60 CP(Credit Points) akkumuliert haben. Eine Bewerbung im Masterstudium ist ebenfalls möglich (aufgrund der Anerkennungsobergrenze von 30 CP empfehlen wir, nur ein Semester im Ausland zu studieren).
Wann bewerbe ich mich?
Für die Bewerbung müssen die unter Bewerbungsunterlagen aufgeführten Dokumente bzw. Daten eingereicht bzw. im Online Bewerbungsformular ausgefüllt werden. Dafür gelten die folgenden Deadlines:
- 02.-31.01.2024 bei Bewerbungen für das ganze akademische Jahr 2024/25 (d.h. Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025) bzw. nur für das Wintersemester 2024/25 oder das Sommersemester 2025
- 01.-15.04.2024 bei Bewerbungen nur für die Restplätze für das Sommersemester 2025
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Ausnahmen
Es existieren bilaterale Vereinbarungen durch die Kooperation einzelner Lehrstühle. In diesen Fällen wenden Sie Sich direkt an die zuständige Professorin bzw. den zuständigen Professor und erkundigen sich, ob sie/er Ihre Bewerbung annehmen, oder diese Aufgabe an die Fakultätsassistenten weitergeben möchte.
Sollte sie/er Ihre Bewerbung annehmen, setzten Sie bitte dennoch den zuständigen Fakultätsassistenten darüber in Kenntnis. Sollte eine Professorin bzw. ein Professor Ihre Bewerbung begutachten, so können die Kriterien von denen der Fakultät abweichen!
Wo bewerbe ich mich?
Wie bereits erwähnt, basiert das ERASMUS Programm auf, in bilateralen Verträgen zwischen zwei Partnerinstitutionen festgelegten, Austauschvereinbarungen. Obwohl dem International Office als zentraler Hochschuleinrichtung die Verwaltung des Programms obliegt (bspw. was die Auszahlung der Mobilitätsrate angeht), ist es Aufgabe der Fakultäten, Bewerbungen auf ein Auslandsstudium mit ERASMUS anzunehmen und nach eigenen Kriterien zu bewerten.
Die von der Fakultät im Rahmen eines Auswahlprozesses für einen Austausch mit den Partneruniversitäten nominierten Studierenden werden schließlich dem International Office gemeldet.
Das zentrale Online-Bewerbungsformular wird vom 02.01. (00:00 Uhr) bis zum 31.01.2024 (23:59 Uhr) bzw. vom 01.04. (00:00 Uhr) bis zum 15.04.2024 (23:59 Uhr) (Restplatzvergabe für Sommersemester 2025) geöffnet sein und Sie erreichen es über diesen Link.
Welche Leistungen sind im Ausland zu erbringen?
Die Fakultät für Maschinenwesen hat sich einer hochschulweiten Regelung angeschlossen, wonach lediglich mind. 15 ECTS (European Credit Transfer System) pro Auslandssemester im Rahmen von ERASMUS erbracht werden müssen. Dabei handelt es sich entweder um ECTS, die auf Ihrem Learning Agreement und, nach Abschluss des Studienaufenthalts an der Gasthochschule, auf Ihrem Transcript of Records (dem Zeugnis, welches die Gasthochschule ausstellt) vermerkt sind, oder um die CP, die Ihnen an der RWTH für Ihre Leistungen im Ausland anerkannt werden (in letzterem Fall zählen Zusatzfächer nicht mit).
Bitte beachten Sie, dass ECTS nur bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung vergeben werden können. Erreichen Sie weniger als 15 ECTS, ist mit einer Rückforderung der ERASMUS-Mobilitätsrate seitens des International Office zu rechnen! Beachten Sie bitte auch, dass der Spracherwerb nicht Ziel des ERASMUS-Programms ist – Sprachschwierigkeiten werden daher nicht als Grund akzeptiert werden können, dass Sie weniger als 15 ECTS im Ausland erbracht haben!
An einigen Partnerhochschulen (z.B. Frankreich, Schweiz) wird unabhängig von der Regelung in Deutschland die Belegung von Kursen entsprechend 30 ECTS verlangt. Sie müssen dies bei der Erstellung Ihres Studienplans berücksichtigen; Ihr Formular „Mein Studienvorhaben“ sollte daher zur Bewerbung stets 30 ECTS umfassen.
Welches Sprachniveau benötige ich?
Grundsätzlich werden Sprachkenntnisse von mind. B1 (im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen GeR) in der Unterrichtssprache empfohlen, um erfolgreich an Kursen im Ausland teilzunehmen. Sollte in der von der Auslandsstudienberatung herausgegebenen Liste mit den ERASMUS-Partnerhochschulen (siehe Download-Bereich unten) kein höheres Niveau angegeben sein, sollten Sie daher die betreffende Sprache mindestens auf Level B1 beherrschen.
Wenn Sie zur Bewerbung die Sprache maximal eine Stufe unter dem geforderten Level beherrschen (z.B. Sie sprechen Spanisch auf Level A2 und gefordert ist Level B1), wird die Bewerbung unter folgender Bedingung angenommen: Sie müssten im Falle einer Nominierung eigenverantwortlich das geforderte Niveau bis zum Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes erreichen. Sollten diese Bedingung nicht erfüllen, kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Gast-Hochschule Ihre Nominierung nicht annimmt. Bitte bedenken Sie ebenfalls, dass manche Hochschulen einen aktuellen Sprachnachweis (nicht älter als 2 Jahre) fordern oder schon zur Registrierung, d.h. schon Monate von Antritt des Studiums im Ausland, einen Sprachnachweis für das entsprechende Niveau verlangen. Dies sollten Sie bitte im Vorfeld klären, damit Ihr Auslandsaufenthalt nicht am fehlenden Sprachniveau scheitert. Des Weiteren kann Ihnen die Auslandsstudienberatung keine Bescheinigung über ein höheres Sprachniveau ausstellen, wenn Sie dieses nicht nachweisen können.
Darf ich (Wirt.-Ing.) mich parallel bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bewerben?
Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens (Fachrichtung Maschinenbau) können sich entweder bei der Fakultät für Maschinenwesen, oder der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bewerben. Eine Doppelbewerbung ist unzulässig; etwaige DoppelbewerberInnen werden disqualifiziert!
Bewerbungsunterlagen
Wie bewerbe ich mich und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Bewerbungen für das ERASMUS-Programm, das Swiss-European-Mobility-Programm sowie für die außereuropäischen Partnerschaften unserer Fakultäten werden über das zentrale Online-Bewerbungsformular für Auslandsaufenthalte abgewickelt. Auch für die ERASMUS-Austauschplätze einzelner Institute (z.B. AVT, ITA) bewerben Sie sich über dieses Formular.
Es liegt in Ihrer Entscheidung ob Sie Ihre Bewerbung in Englisch oder in Deutsch einreichen, die Sprachwahl wird sich nicht auf die Bewertung auswirken. Einige Felder können eine ausdrückliche Aufforderung beinhalten, etwas in Englisch einzugeben, der Sie dann folgen sollten.
Eine Übersicht über unsere Fakultäts- und Institutspartnerschaften finden Sie oben auf dieser Seite unter dem Download „ERASMUS-Partnerhochschulen“. Die Beratung für einen Aufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten findet nach wie vor in der Auslandsstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen statt. Wenn Sie sich für einen Austauschplatz interessieren, der von der Aachener Verfahrenstechnik oder dem Institut für Textiltechnik verwaltet wird, stehen Ihnen an diesen Instituten auch MitarbeiterInnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das zentrale Online-Bewerbungsformular wird vom 02.01. (00:00 Uhr) bis zum 31.01.2024 (23:59 Uhr) bzw. vom 01.04. (00:00 Uhr) bis zum 15.04.2024 (23:59 Uhr) (Restplatzvergabe für Sommersemester 2025) geöffnet sein und Sie erreichen es über diesen Link.
Sie bewerben sich für bis zu drei Austauschplätze, für die Sie jeweils eine Priorität vergeben. Wir sind bemüht, jeden Studierenden für einen Platz an der von ihr/ihm präferierten Hochschule zu nominieren. Allerdings ist dies oftmals aufgrund des im bilateralen Abkommen vereinbarten Austauschverhältnisses nicht möglich – unsere Auslandsstudienberatung gibt Ihnen gern Auskunft über das grobe Verhältnis von Anzahl der Bewerbungen der Partnerhochschule X zu Anzahl der verfügbaren Plätze. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auf mehrere Austauschplätze zu bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Online Bewerbungsformular insgesamt nur auf bis zu drei Austauschplätze bewerben können; dies beinhaltet Austauschplätze im ERASMUS-Programm (Fakultäts- und Institutspartnerschaften), im Rahmen von SEMP und an den außereuropäischen Partneruniversitäten unserer Fakultät. Bewerbungen für Double Degree Programme (T.I.M.E.- und Non-T.I.M.E.) sind davon ausgenommen und Sie können sich dort zusätzlich bewerben. Information zu den Bewerbungen für Double Degree Programme finden Sie unter dem Link zum jeweiligen Programm in der Auflistung oben links auf dieser Webseite.
Folgende Unterlagen müssen jeder Bewerbung beiliegen:
Im Online-Bewerbungsformular:
- Registrierung mit persönlichen Daten
- Angaben zur fachlichen und außerfachlichen Motivation für jede Wunschuniversität
- Angaben zur außerfachlichen Qualifikation:
- Ihre Rolle als Repräsentant/-in der RWTH an der Partneruniversität
- Angaben zu extracurricularen Qualifikationen und/oder ehrenamtlichem Engagement
Im Online-Bewerbungsformular hochzuladen:
- Ein tabellarischer Lebenslauf in Deutsch
- Vorläufige Kurswahl (je einmal pro Wunschuniversität)
- Aktueller Notenspiegel:
- Von Studierenden im Bachelorstudiengang mit etwa 60 erbrachten CP:
- Deutsche Notenbescheinigung vom ZPA oder aus RWTHonline, aus der alle Prüfungsnoten mit Nachkommastelle hervorgehen
- Von Studierenden im Masterstudiengang:
- Kopie des Bachelor-Zeugnisses
- Wenn bereits Leistungen im Master abgelegt wurden, zusätzlich eine Notenübersicht auf Deutsch vom ZPA oder aus RWTHonline, aus der alle Prüfungsnoten mit Nachkommastelle hervorgehen
- Von Studierenden im Bachelorstudiengang mit etwa 60 erbrachten CP:
- Freiwillig: Nachweis(e) über extracurriculares Engagement / Ehrenamt (z. B. BeBuddy-Programm)
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache (wahlweise):
-
- Aachener Fremdsprachenzertifikat
- Einstufung des Sprachenzentrums der RWTH Aachen University. Bitte beachten Sie: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für den Sprachtest am Sprachenzentrum!
- Sprachzeugnis für Auslandsaufenthalt des Sprachenzentrums der RWTH Aachen University
- Sprachdiplom – TOEFL, DELE, CAMBRIDGE, ...
- Abiturzeugnis als Nachweis für Englisch-Kenntnisse:
- Das Level A2 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 4 Jahre Schulunterricht in Englisch erfolgreich abgeschlossen
- Das Level B1 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 5 Jahre (Gymnasium) bzw. 6 Jahre (Gesamtschule) Schulunterricht in Englisch erfolgreich abgeschlossen
- Das Level B2 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 7 Jahre Schulunterricht in Englisch erfolgreich abgeschlossen
- Abiturzeugnis als Nachweis für Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen (Französisch, Spanisch, Italienisch usw.)
- Das Level A2 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 2 Jahre Schulunterricht in der betreffenden Fremdsprache erfolgreich abgeschlossen (Beginn der Fremdsprache ab der 6. oder 8. Klasse)
- Mind. 3 Jahre Schulunterricht in der betreffenden Fremdsprache erfolgreich abgeschlossen (Beginn der Fremdsprache ab der 5. Klasse)
- Das Level B1 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 4 Jahre (Gymnasium) bzw. 5 Jahre (Gesamtschule) Schulunterricht in der betreffenden Fremdsprache erfolgreich abgeschlossen
- Das Level B2 wird explizit auf Ihrem Abitur-Zeugnis ausgewiesen oder Sie haben mind. 5 Jahre (Gymnasium) bzw. 6 Jahre (Gesamtschule) Schulunterricht in der betreffenden Fremdsprache erfolgreich abgeschlossen
- Hinweis: Die Kopie Ihres Abiturzeugnisses muss nicht beglaubigt sein
- Anderweitiger Sprachnachweis nur nach Rücksprache mit der Auslandsstudienberatung der Fakultät
Lesen Sie sich bitte schon beim Erstellen Ihrer Bewerbung auch die allgemeinen Informationen zum Auslandsstudium und zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch!
Bei Fragen rund um die Teilnahme an ERASMUS und SEMP können Sie sich jederzeit an unsere Auslandsstudienberatung wenden!
Lesen Sie sich bitte schon beim Erstellen Ihrer Bewerbung auch die allgemeinen Informationen zum Auslandsstudium und zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch!
Bei Fragen rund um die Teilnahme an ERASMUS können Sie sich jederzeit an unsere Auslandsstudienberatung wenden!
Frequently asked questions
Anhand welcher Kriterien wird meine Bewerbung geprüft?
Bei der Bewertung Ihrer Bewerbung werden Punkte für verschiedene Kriterien vergeben und anschließend alle Bewerberinnen und Bewerber nach Punkten sortiert. Wenn es also für eine Hochschule mehr Bewerberinnen und Bewerber als angebotene Plätze gibt, werden die nach den vergebenen Punkten besten Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt. Wir behalten uns vor, Bewerberinnen und Bewerber mit besonders schlechten Bewerbungen abzulehnen.
Die einzelnen Kriterien sind:
- Vollständigkeit
- Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen (Bachelor) bzw. Durchschnittsnote des Bachelor-Abschlusses (Master) sowie Dauer bis zum Abschluss
- Ihre Bewerbung (v.a. Motivation, Vollständigkeit, optischer Eindruck, ...)
- Ihre vorläufige Kurswahl für das Auslandsstudium (Roter Faden erkennbar, Vorbereitung, Beschäftigung mit dem Angebot der Hochschule, ...)
Studienplan bedeutet keine fertige Studienplanänderung, diese beantragen Sie erst nach Zusage für einen ERASMUS-Platz. - Außerfachliche Qualifikation (z. B. Buddy-Programm)
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache
Welche Rolle spielt meine Durchschnittsnote im Studium?
Zunächst möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich unabhängig von Ihrer Durchschnittsnote für ein Auslandsstudium im Rahmen von ERASMUS zu bewerben. Wir ziehen Ihre Durchschnittsnote zwar in die Bewertung Ihrer Bewerbung mit ein, dennoch ist der Gesamteindruck, den wir nach Durchsicht Ihrer Unterlagen von Ihnen als Persönlichkeit erhalten, ausschlaggebend. Zentrale Bedeutung kommt daher dem Motivationsschreiben zu – achten Sie darauf, so präzise wie möglich Ihren Anspruch an das Auslandssemester zu formulieren und zeigen Sie uns, dass Sie sich auch über die Integration der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen in Ihr RWTH-Curriculum Gedanken gemacht haben. Rahmen Sie den Kern Ihrer Botschaft, den Sie uns im Motivationsschreiben übermitteln möchten, gern ein mit kurzen Abschnitten über Land und Leute – die Reflektion über das jeweilige Studiensystem und den angestrebten Studienverlauf im Ausland stellt jedoch das Kernelement Ihres Motivationsschreibens dar!
Überzeugen Sie uns von Ihnen auch durch Ihr ehrenamtliches bzw. extracurriculares Engagement. Ganz gleich, ob Sie in einer kirchlichen Gruppe aktiv sind, politisches Engagement in einer Partei zeigen, im Rahmen von BeBuddy internationale Studierende betreuen, bei den Pfadfindern Gruppenlager organisieren, oder in der Fachschaft arbeiten – wir belohnen Ihr Engagement mit Zusatzpunkten bei entsprechender Bescheinigung.
Bitte beachten Sie: In einigen Fällen sind wir vonseiten der Partnerhochschulen aufgefordert, die Noten besonders zu gewichten. Möchten Sie bspw. an das Imperial College oder an eine französische Hochschule, so sollten Ihre Noten in Mathematik und Physik im guten bis sehr guten Bereich liegen. Sie tun sich daher keinen Gefallen, eine Nominierung bei „durchschnittlichen“ Noten anzustreben.
Wie verbindlich sind meine Angaben in der vorläufigen Kurswahl?
Ihre Angaben stellen den bei Abgabe der Bewerbung gültigen Planungsstand Ihrerseits dar. Dieser sollte so durchdacht sein, dass er sich weitgehend umsetzen lässt. Aufgrund von Änderungen des Studienangebots ist dies jedoch nicht immer möglich, so dass Sie Ihre Kurswahl auch vor Ort im Ausland noch modifizieren dürfen.
Schauen Sie sich bitte die Informationen der Partnerhochschulen zum Kursangebot für Gaststudierende genau an. Manchmal kann es sein, dass etwa BWL-Fächer nicht besucht werden dürfen. In diesem Fall tun Sie sich keinen Gefallen, wenn Sie dennoch in dem Formular nur BWL-Kurse auflisten. Obwohl vieles sich im Gespräch mit den Koordinatoren vor Ort noch klären lässt (z.B. Besuch fachfremder Veranstaltungen), müssen Sie zunächst davon ausgehen, dass die Angaben auf den Homepages Ihrer potentiellen Gasthochschule bindend sind!
Muss ich als ERASMUS-Student/in im Ausland bestimmte Studienleistungen erbringen?
Seitens des DAAD ist geplant, die Verpflichtung zur Erbringung von 30 ECTS-Credits pro Semester einzuführen (ECTS = European Credit Transfer System). Die Fakultät für Maschinenwesen hat sich einer hochschulweiten Regelung angeschlossen, wonach lediglich mind. 15 ECTS pro Auslandssemester im Rahmen von ERASMUS erbracht werden müssen. Dabei handelt es sich um ECTS, die auf Ihrem Learning Agreement und, nach Abschluss des Studienaufenthalts an der Gasthochschule, auf Ihrem Transcript of Records (dem Zeugnis, welches die Gasthochschule ausstellt) vermerkt sind, oder um die CP, die Ihnen an der RWTH für Ihre Leistungen im Ausland anerkannt werden (in letzterem Fall zählen Zusatzfächer nicht mit).
Bitte beachten Sie, dass ECTS nur bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung vergeben werden können. Erreichen Sie weniger als 15 ECTS, wird das International Office eine (Teil-) Rückforderung der ERASMUS-Mobilitätsrate in die Wege leiten! Beachten Sie bitte auch, dass der Spracherwerb nicht Ziel des ERASMUS-Programms ist – Sprachschwierigkeiten werden daher nicht als Grund akzeptiert werden können, dass Sie weniger als 15 ECTS im Ausland erbracht haben!
An einigen Partnerhochschulen (z.B. Frankreich, Schweiz) wird unabhängig von der Regelung an der RWTH Aachen die Belegung von Kursen im Rahmen von z.B. 30 ECTS verlangt. Diese Regularien der Partneruniversität sind für Sie bindend. Sie müssen dies bei der Erstellung Ihres Studienplans berücksichtigen; Ihr Studienvorhaben sollte daher zur Bewerbung stets 30 ECTS umfassen.
An der von mir ausgewählten Hochschule werden sehr wenige ECTS-Credits pro Fach vergeben. An anderen Hochschulen ist das anders. Woran liegt das?
Die Bewertung von Kursen mit ECTS-Credits ist leider europaweit nicht so einheitlich, wie die Bezeichnung vermuten lässt. Die oben erläuterte Regelung, wonach mind. 15 ECTS im Ausland erbracht werden müssen, bleibt davon unberührt.
Wie sehen die weiteren Schritte nach der Nominierung aus?
Wie bereits erwähnt, bewerben Sie sich zum 15. Januar bzw. 15. April eines Jahres bei der Fakultät. Die Fakultät wertet Ihre Bewerbungen anhand eines internen Rankings aus und versucht, Sie gemäß angegebener Präferenzen an den Partnerhochschulen zu platzieren. Sobald der Auswahlprozess abgeschlossen ist, werden Sie über das Ergebnis schriftlich informiert. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens Ende März.
Anschließend wird die Fakultät Sie bei den Partnerhochschulen nominieren. Dennoch ist jede(r) Studierende aufgefordert, sich ebenfalls frühzeitig bei den Partnerhochschulen als ERASMUS-Nominee anzumelden. Hierbei handelt es sich in den allermeisten Fällen um bloße Formalia – Ihre eigentliche Bewerbung zur Teilnahme an ERASMUS liegt dann bereits hinter Ihnen. Lediglich an einigen Partnerhochschulen (Imperial College, französische Partneruniversitäten) wird Ihre Bewerbung nochmals einer strikten Überprüfung unterzogen – bitte beachten Sie daher unbedingt die in der Übersicht der Partnerhochschulen angemerkten Anforderungen!
Über das weitere Prozedere sowie die Modalitäten zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland informieren wir Sie ausführlich nach der Nominierung.
Ich habe meinen Bachelor abgeschlossen, aber verfüge noch nicht über mein B.Sc.-Zeugnis. Was soll ich stattdessen bei der ERASMUS-Bewerbung einreichen?
Bitte reichen Sie in diesem Fall eine aktuelle Notenübersicht aus CampusOffice oder vom ZPA in Deutsch ein.
Brauche ich zur ERASMUS-Bewerbung schon ein Learning Agreement?
Nein, bitte reichen Sie kein Learning Agreement ein, sondern nur das Formular „Mein Studienvorhaben“. Das Learning Agreement benötigen Sie erst nach der Nominierung.
Auf der Webseite des International Office finde ich andere Informationen zum ERASMUS-Bewerbungsverfahren bzw. zu den –Unterlagen als auf der Webseite der Fakultät für Maschinenwesen. Wonach soll ich mich richten?
Bitte richten Sie sich stets nach den Informationen auf unserer Fakultäts-Webseite.
Kann ich meine Bewerbung auch postalisch einreichen?
Generell würden wir Sie bitten, die Bewerbung über das Online-Bewerbungsformular hochzuladen. In Notfällen (z.B. technische Probleme mit dem Formular) nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Auslandsstudienberatung auf und finden Sie gemeinsam mit uns eine Lösung.
Wo finde ich Erfahrungsberichte zu den einzelnen ERASMUS-Partnerhochschulen?
Zahlreiche Erfahrungsberichte finden Sie auf der Plattform MoveOn des International Office.
Kann ich im ERASMUS-Semester auch Mastervorzugs-, Auflagen- und Zusatzmodule belegen?
Ja. Ihnen steht darüber hinaus frei, Ihre Projekt-, Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland anzufertigen. In letzterem Fall können Sie sich unabhängig von unseren Bewerbungsdeadlines direkt beim International Office (Frau B. Thun) für eine finanzielle Förderung mit ERASMUS-Praktikum bewerben.
Ich möchte mich gerne zusätzlich zu den Bewerbungen über die Fakultät auch gerne noch über ein Institut (z.B. ITA) bewerben.
Zählen die Bewerbungen über das Institut zu den drei Wunsch-Hochschulen, die ich bei der Bewerbung über die Fakultät einreichen darf?
Ja, die Bewerbungen über Institutspartnerschaften zählen zu den drei Prioritäten.
Ich möchte ein Praktikum im europäischen Ausland machen. Kann ich auch über ERASMUS gefördert werden?
Ja, mein Praktikum im europäischen Ausland kann auch über ERASMUS gefördert werden. Dazu muss das Praktikum mindestens 60 Tage andauern und verpflichtender oder freiwilliger Bestandteil des Studiums sein. Auch Abschlussarbeiten, die an Hochschulen oder Unternehmen im europäischen Ausland praktisch vorbereitet beziehungsweise erstellt werden, können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Das monatliche Stipendium variiert je nach Lebenshaltungskosten des Ziellandes zwischen 250 Euro und 370 Euro. Weitere detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen, Förderungshöhen, dem Bewerbungsverfahren und Vielem mehr sind hier zu finden.
Die Semesterzeiten an den Partneruniversitäten weichen von denen der RWTH Aachen ab. Welches Semester an der RWTH Aachen entspricht dem Fall Term bzw. dem Spring Term an der Partneruniversität?
Auch wenn die Semesterzeiten unterschiedlich sind, entspricht dem Fall bzw. Autumn Term an einer Partneruniversität unser Wintersemester. Dementsprechend entspricht dem Spring Term unser Sommersemester. Bitte beachten Sie die Semesterzeiten Ihrer gewünschten Partnerhochschulen, bevor Sie sich für ERASMUS bewerben.
In der ERASMUS-Partnerliste stehen bei meiner Wunschuniversität zwei Sprachen in der Spalte „Sprachkenntnisse“. Bedeutet dies, dass ich beide Sprachen beherrschen muss?
Nein, Sie müssen in diesem Fall Sprachkenntnisse in nur einer der beiden Sprachen nachweisen. Bitte beachten Sie stets auch das angegebene Sprachniveau (wenn kein explizites Niveau angegeben ist, gilt stets B1).
Sollten Sie z.B. an einer Universität in Italien studieren wollen und es sind folgende Sprachkenntnisse angegeben: „Italienisch (B1) / Englisch“. Auch wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt kein oder nur unzureichendes Italienisch sprechen, können Sie sich für diese Universität bewerben, wenn Sie entsprechende Englischkenntnisse nachweisen können und Sie genügend englischsprachige Kurse finden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, von einer Bewerbung abzusehen, falls Sie nur wenige englischsprachige Kurse an der Gastuniversität finden, da hin und wieder vor Ort ein Kurs nicht angeboten wird oder sich zeitlich mit einem anderen Kurse überschneidet. Bedenken Sie bitte, dass Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erbringen müssen. Sollten Sie aufgrund einer zu knappen Planung diese Vorgabe nicht erreichen, müssen Sie das ERASMUS-Stipendium ganz bzw. in Teilen zurückzahlen.
In meiner ERASMUS-Bewerbung muss ich mich für eine bestimmte Fakultät/eine bestimmte Studienrichtung an der Gastuniversität entscheiden. Welche Auswirkungen hat meine Wahl für meine spätere Modulwahl im Ausland?
Wir nominieren Sie entsprechend Ihrer Bewerbung an Ihrer Gastuniversität. Dementsprechend übernehmen wir bei der Nominierung auch Ihre Wahl der Fakultät/der Studienrichtung. Ein Wechsel ist im Nachhinein nicht oder nur sehr schwierig möglich.
Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie alle Kurse an der gewählten Fakultät/in der gewählten Studienrichtung wählen müssen. Manche Universitäten gewähren Austauschstudierenden, auch einzelne Kurse an anderen Fakultäten zu wählen, allerdings sollten Sie sich nicht darauf verlassen, wenn Sie sich bewerben.
Ich möchte einen Auslandsaufenthalt in der Schweiz machen. Gelten hier die gleichen Regeln wie für ERASMUS?
Das Bewerbungsverfahren für einen Studienaufenthalt an einer unserer schweizerischen Partneruniversitäten (Swiss-European Mobility Programme) läuft genauso ab wie für das ERASMUS-Programm.
Zu SEMP haben wir eine eigene Webseite für Sie. Sollten Sie einen Forschungsaufenthalt an der ETH Zürich anstreben, bitten wir Sie, einen Blick auf unsere Webseite zu diesem Thema zu werfen und uns zu kontaktieren.
Ich möchte gerne ERASMUS im Vereinigten Königreich machen. Wie wird dieses Vorhaben durch den Brexit beeinflusst?
Die Verhandlungen zwischen der EU und dem UK zum Brexit sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist ein Studierendenaustausch mit Universitäten im UK im akademischen Jahr 2022/23 möglich. Es werden keine Studiengebühren erhoben und eine finanzielle Förderung ist in diesem Zeitraum ebenfalls möglich. Für einen Kurzaufenthalt von bis zu sechs Monaten ist kein Visum notwendig; ab sechs Monaten benötigen Sie ein Visum.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat eineWebseite eingerichtet, die die neuesten Entwicklungen aufzeigt. Bitte halten Sie sich dazu selbstständig bei der Auslandsstudienberatung auf dem Laufenden und denken Sie bereits über mögliche alternative Zieluniversitäten nach.
Downloads
- Informationsveranstalung ERASMUS+ (pdf: 6929 kb)
- Learning Agreement Before the Mobility (EN) (pdf: 363 kb)
- Handreichung zum Learning Agreement (pdf: 533 kb)
- Informationsveranstaltung Anerkennung auswärtig erbrachter Studienleistungen & ERASMUS-Regelungen (pdf: 1505 kb)
-
Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes im Studium
(pdf: 965 kb)
Studium, Forschung und Praktikum
- Informationsveranstaltung Voraussetzungen, Formalia und Fristen bei einem Auslandsaufenthalt (pdf: 835 kb)