Anerkennung von Studienleistungen, die an der RWTH Aachen oder an anderen deutschen Hochschulen erbracht wurden
1. Fall
Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die an der RWTH Aachen im
- Bachelor-/Master-/Diplomstudiengang Maschinenbau
- Bachelor-/Master-/Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau
- gemeinsamen Diplom- und Lehramtsstudiengang Maschinenbau
- Masterstudiengang Technik-Kommunikation Grundlagen des Maschinenbaus
- Lehramt für Berufskollegs (berufliche Fachrichtungen)
erbracht wurden, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
- Notenauszug vom Zentralen Prüfungsamt der RWTH Aachen
- ggf. Scheine oder Leistungsnachweise
2. Fall
Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen an der RWTH Aachen, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
- Notenübersicht vom Zentralen Prüfungsamt der RWTH Aachen
- Nachweise über den CP- Umfang der einzelnen Studien-/ Prüfungsfächer
- Spätestens bei der inhaltlichen Überprüfung der etwaigen anzuerkennenden Studien-/ Prüfungsleistungen durch den jeweiligen Dozenten sind Nachweise über die Inhalte der Veranstaltungen (Thematik, Gliederung) hilfreich.
3. Fall
Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen deutschen Hochschulen erbracht worden sind, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
- Notenübersicht vom Prüfungsamt der ehemaligen Universität
- Nachweise über den CP- und Stundenumfang der einzelnen Studien-/ Prüfungsfächer
- Spätestens bei der inhaltlichen Überprüfung der etwaigen anzuerkennenden Studien-/ Prüfungsleistungen durch den jeweiligen Dozenten sind Nachweise über die Inhalte der Veranstaltungen (Thematik, Gliederung) hilfreich.
Downloads
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (pdf: 266 kb)
-
Antrag auf Einstufung
(pdf: 206 kb)
Nur Bachelorstudiengänge
-
Unbedenklichkeitsbescheinung
Wichtige Infos