Anerkennungsverfahren

 

Anerkennungsverfahren müssen Studierende durchlaufen, die Studien- oder Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbracht haben und diese Leistungen für ihr aktuelles Studium anrechnen lassen möchten.

Das prinzipielle Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen ist bei allen Studiengängen der Fakultät für Maschinenwesen gleich und läuft folgendermaßen ab:

  1. Damit ein Anerkennungsverfahren aufgenommen werden kann, ist die Einschreibung im jeweiligen Studiengang an der RWTH Aachen zwingend erforderlich.
  2. Nach ordnungsgemäßer Einschreibung ist ein individueller Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Anträge können auch per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.
    Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.
  3. Nach Eingang Ihres Antrags und aller notwendigen Unterlagen prüft der für Ihren Studiengang zuständige Assistent des Prüfungsausschusses zunächst, ob eine Anerkennung aus formaler Sicht erfolgen könnte.
  4. Wenn eine Anerkennung erfolgen kann, muss abschließend die inhaltliche Gleichwertigkeit durch die/den jeweilige(n) Dozierende(n) eines Fachs überprüft werden. Die Assistentin/der Assistent des Prüfungsausschusses schickt Ihnen hierzu Ihren Antrag mit dem von Ihnen ausgefüllten Laufzettel zu. Mit diesem Zettel suchen Sie der Reihe nach alle Dozierenden auf. Bitte nehmen Sie hierzu zuerst Kontakt mit den jeweiligen Sekretariaten auf. Die Dozierenden werden dann die Gleichwertigkeit feststellen oder sie verneinen und dies auf dem Laufzettel vermerken. Sie sollten hier Unterlagen (Mitschriften, Skripte, etc.) aus Ihrem bisherigen Studium bereithalten, so dass dies die Prüfung der Gleichwertigkeit erleichtert.
  5. Wenn Sie alle Unterschriften beisammen haben, geben Sie den Laufzettel wieder in der Fachstudienberatung der Fakultät ab. Die Assistentin/der Assistent des Prüfungsausschusses erstellt Ihnen nun einen abschließenden Bescheid mit allen anerkannten Prüfungen und Leistungsnachweisen und ggf. den angerechneten Fehlversuchen. Die Noten Ihrer bisherigen bestandenen Prüfungen werden übertragen, wenn eine Umrechnung möglich ist. Dieser Bescheid geht in Kopie an das Zentrale Prüfungsamt, wo die anerkannten Fächer und ggf. die angerechneten Fehlversuche in Ihren Datensatz eingetragen werden.

Alle Unterlagen, die dem individuellen Anerkennungsantrag beizufügen sind, sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Alternativ genügt auch die Abgabe unbeglaubigter Kopien unter gleichzeitiger Vorlage der Originaldokumente in der Fachstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen.

Mit einer Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester verbunden sein.

Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beizufügen sind, hängt von der individuellen Ausgangsstudiensituation ab:

Anerkennung von Studienleistungen, die an der RWTH Aachen oder an anderen deutschen Hochschulen erbracht wurden

Anerkennung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden