Vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8)

 

Das „studien-/vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8)“ im Fachpraktikum Teil B ist eine Möglichkeit für Studierende, Anerkennung für Projekte im Praktikum zu beantragen, die in einem eindeutigen Bezug zu Ihrer Studienvertiefung stehen, jedoch mehrere verschiedene Tätigkeitsfelder umfassen, oder unter Umständen sogar keinen spezifischen Bereichen im Fachpraktikum zuordenbar sind.

Das studien-/vertiefungsrichtungsspezifische Projektpraktikum (FP8) sollte unbedingt vorab mit dem Praktikantenamt abgesprochen werden, um eine Anerkennbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Absprache kann im Nachgang zu Problemen bis zur Nichtanerkennung führen.

Zur Absprache genügt eine formlose an das Praktikantenamt.

Die Mail sollte unbedingt folgende Informationen enthalten:

  • Name und Matrikelnummer
  • Studiengang und Vertiefungsrichtung
  • Praktikumsstelle
  • Eine konkrete Beschreibung des Projektes und der Tätigkeiten in einigen wenigen Sätzen

Es ist zu beachten, dass im Fachpraktikumsteil B (FP7 und/oder FP8) insgesamt maximal 8 Wochen anerkannt werden können.

 

Beim Erstellen des Berichtes ist darauf zu achten, dass die Aufgabenstellung während des Praktikums klar erkennbar wird. Der Bericht soll nicht nur die Ergebnisse des Projektes wiedergeben, sondern auch die Ausgangsproblematik, die Ziele und die Vorgehensweise beschreiben.

 

Wenn während des Projektes auch Tätigkeiten aus dem Fachpraktikumsteil A abgeleistet wurden, kann eine weitere Anerkennung in diesen Bereichen beantragt werden. Hierzu muss dann ebenfalls ein Bericht verfasst werden.