Maschinenbau B. Sc.
Das Pflichtpraktikum im Studiengang Maschinenbau B. Sc. umfasst insgesamt 20 Wochen und setzt sich aus 6 Wochen Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung zum Studium, sowie 14 Wochen Praktikum im Studium zusammen.
Es wird dringend empfohlen das Vorpraktikum in den Bereichen des Grundpraktikums zu absolvieren, um einen Einblick in handwerkliche Aspekte zu erhalten, während sich das Fachpraktikum dazu eignet, Studieninhalte praxisnah zu vertiefen.
Anforderungen an die Praktikumsstelle
Die Praktika sind in Unternehmen zu absolvieren, die über eine Ausbildungsberechtigung vor der Industrie- und Handelskammer verfügen und in industriellem Maßstab (Massen-, Serienfertigung) produzieren.
Praktika bei Handwerksbetrieben, die in der Regel nicht fertigen, sondern lediglich reparieren und erhalten (bspw. KFZ-Werkstätte), an Hochschuleinrichtungen, sowie in elterlichen Betrieben sind von der Anerkennung ausgeschlossen.
Praktika an Forschungsinstituten und Berufsbildungsstätten können nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Praktikantenamt vor Antritt des Praktikums mit bis zu maximal 6 Wochen Grundpraktikum anerkannt werden.
Inhaltliche Vorgaben
Das Praktikum ist unterteilt in:
- vier Bereiche des Grundpraktikums (GP1-GP4) und
- die zwei Teile Fachpraktikum (Teil A, FP1-FP6 und Teil B, FP7-8).
Verpflichtend abzuleisten sind alle vier Bereiche des Grundpraktikums, sowie mindestens zwei Bereiche des Fachpraktikums Teil A, jeweils mit der entsprechenden Mindestdauer.
Das vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8) muss vor Antritt des Praktikums mit dem Praktikantenamt per E-Mail abgesprochen werden. Hinweise zum Projektpraktikum gibt es in unserem How To…
Den Ausbildungsplan mit der Beschreibung aller Bereiche und Tätigkeiten finden Sie in den Richtlinien für die praktische Tätigkeit der Studierenden des Bachelorstudiengangs Maschinenbau.
Anerkennung und Fristen
Die Abgabefrist für Anträge auf Anerkennung beträgt sechs Monate ab dem letzten Tag des Praktikums. Falls ein freiwilliger Teil auf den Pflichtteil Ihres Praktikums folgt, ist das ausschlaggebende Datum das Ende des gesamten Praktikums. Für Vorpraktika ist das Stichdatum stets der letzte Tag des ersten Semesters (31.03.)
Informationen zum Anerkennungsprozess und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter How to...