Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau B. Sc.

 

Das Pflichtpraktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau B. Sc. umfasst insgesamt 20 Wochen, die sich aus 6 Wochen technischem Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung zum Studium, sowie 14 Wochen Praktikum im Studium zusammensetzen

 

Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist in den Bereichen des technischen Praktikums abzuleisten, um einen Einblick in operative Tätigkeiten und handwerkliche Aspekte des Berufes zu erhalten. Es wird dringend empfohlen, dabei die Bereiche des Grundpraktikums (s. „Inhaltliche Vorgaben“) zu absolvieren. Vorpraktika in wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen können in der Regel nicht anerkannt werden.

 

 

Praktikum im Studium

Das 14-wöchige Praktikum im Studium kann wahlweise entweder in technischen oder in wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeitsbereichen abgeleistet werden. Eine Übersicht der Praktikumsinhalte ist unter „Inhaltliche Vorgaben“ zu finden.

 

Anforderungen an die Praktikumsstelle

Die Praktika sind in Unternehmen zu absolvieren, die über eine Ausbildungsberechtigung vor der Industrie- und Handelskammer verfügen und in industriellem Maßstab (Massen-, Serienfertigung) produzieren.

Praktika bei Handwerksbetrieben, die in der Regel nicht fertigen, sondern lediglich reparieren und erhalten (bspw. KFZ-Werkstätten), an Hochschulinstituten oder –einrichtungen, sowie in elterlichen Betrieben sind von der Anerkennung ausgeschlossen.

Praktika an Forschungsinstituten und Berufsbildungsstätten können nur in Ausnahmefällen und nach Absprache vor Antritt des Praktikums mit bis zu maximal 6 Wochen Grundpraktikum anerkannt werden.

 

Inhaltliche Vorgaben

Das gesamte Praktikum kann in technische und wirtschaftswissenschaftliche Bereiche unterteilt werden. Verpflichtend sind dabei mindestens sechs Wochen im technischen Bereich (Vorpraktikum). Die verbleibenden 14 Wochen können nahezu frei aus technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen zusammengestellt werden.

Technisches Praktikum

Im technischen Bereich sind die vier Bereiche des Grundpraktikums (GP1-GP4) und die zwei Teile des Fachpraktikums (Teil A, FP1-FP6 und Teil B, FP7-8) möglich.

Ersatzlos verpflichtend sind dabei die Bereiche GP1, GP2 und GP3 des Grundpraktikums.

Das vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8) muss vor Antritt des Praktikums mit dem Praktikantenamt abgesprochen werden.

Eine genaue Beschreibung der Bereiche und Tätigkeiten sind in Paragraph 3a der entsprechenden Richtlinien des Studiengangs zu finden.

Wirtschaftswissenschaftliches Praktikum

Der wirtschaftswissenschaftliche Teil des Praktikums ist nicht verpflichtend, kann jedoch wahlweise in den 14 Wochen Praktikum während des Studiums absolviert werden. Es müssen mindestens zwei verschiedene Tätigkeitsfelder mit jeweils mindestens zwei Wochen absolviert werden, um eine Anerkennungsfähigkeit zu gewährleisten.

Eine genaue Beschreibung der Bereiche und Tätigkeiten sind unter Punkt 3a der entsprechenden Richtlinien des Studiengangs zu finden.

Für die Anerkennung des wirtschaftswissenschaftlichen Praktikums ist das Praktikumsbüro der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zuständig.

 

Anerkennung und Fristen

Die Abgabefrist für Anträge auf Anerkennung beträgt sechs Monate ab dem letzten Tag des Praktikums. Falls ein freiwilliger Teil auf den Pflichtteil Ihres Praktikums folgt, ist das ausschlaggebende Datum das Ende des gesamten Praktikums. für Vorpraktika ist es stets der letzte Tag des ersten Semesters (31.03.)

Informationen zum Anerkennungsprozess und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter How To...