Praktika
Vorpraktikum
Das sechswöchige Vorpraktikum ist eine Voraussetzung zur Einschreibung in die Bachelorstudiengänge „Maschinenbau“, „Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau“ und „Technik - Kommunikation mit Grundlagen des Maschinenbaus“.
Für den Bachelorstudiengang „Computational Engineering Sciences“ wird kein Vorpraktikum vorausgesetzt.
Es wird dringend empfohlen, Bereiche des Grundpraktikums im Vorpraktikum abzuleisten, um einen grundlegenden Einblick in operative und handwerkliche Tätigkeiten zu erhalten. Die vorgesehenen Arbeitsbereiche und Anforderungen an die Praktikumsstelle finden Sie in den jeweiligen Richtlinien des Studienganges.
Das Vorpraktikum muss spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen. Es wird lediglich überprüft, ob das Praktikum abgeleistet wurde, eine Überprüfung der Anerkennbarkeit findet im Zusammenhang mit der Einschreibung nicht statt. Diese erfolgt im Nachgang durch das Praktikantenamt der Fakultät Maschinenwesen.
Der entsprechende Antrag auf Anerkennung, inklusive des Praxisnachweises, muss spätestens zum letzten Tag des ersten Semesters (31.03.) beim Praktikantenamt eingegangen sein. Eine frühzeitige Abgabe ist hier dringend zu empfehlen.
Wenn aus triftigen Gründen kein Vorpraktikum abgeleistet werden konnte, sollten Sie unmittelbar nach Erhalt Ihrer Studienplatzzusage Kontakt zum Praktikantenamt aufnehmen.
Eine unerwartete Zusage oder eine kurzfristige Entscheidung für den betreffenden Studiengang werden beispielsweise nicht als triftige Gründe akzeptiert. Die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, der Abschluss einer Berufsausbildung oder einer beruflichen Weiterbildung, sowie ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis, werden hingegen akzeptiert.
Nach erfolgter Prüfung entsprechender Nachweise erhalten Sie zeitnah eine Bescheinigung per E-Mail, mit der Sie sich auch ohne Nachweis über ein abgeleistetes Vorpraktikum einschreiben können. Das Vorpraktikum muss dann spätestens bis zum Bachelor-Abschluss nachgeholt werden.
Praktikum im Studium
Die Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Maschinenwesen sehen, zusätzlich zum Vorpraktikum, praktische Tätigkeiten in verschiedenem Umfang vor:
Maschinenbau B. Sc. | 14 Wochen |
Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau B. Sc. | 14 Wochen |
Computational Engineering Sciences B. Sc. | 12 Wochen |
Technik-Kommunikation mit Grundlagen des Maschinenbaus B. Sc. | 4 Wochen |
In dem Praktikum während des Studiums sollen insbesondere Studieninhalte vertieft und ein Praxisbezug hergestellt werden. Detaillierte Informationen zu den Praktika in den einzelnen Studiengängen, insbesondere Anforderungen an Inhalt und Praktikumsstätte finden Sie unter Sie studieren….
Die Abgabefrist des Antrags auf Anerkennung und der dazugehörigen Unterlagen endet 6 Monate nach Beendigung des Praktikums. Falls an das Pflichtpraktikum ein freiwilliger Teil anschließen sollte (bspw. bei längeren Praktika über sechs Monate), gilt das Datum des Endes des gesamten Praktikums.
Ein aufgeschobenes Vorpraktikum kann auch gemeinsam mit dem Praktikum im Studium abgeleistet werden.
Berufsausbildungen, frühere praktische Erfahrungen
Eine Anerkennung technischer Berufserfahrung vor dem Studium, insbesondere Berufsausbildungen, ist nach Überprüfung der entsprechenden Nachweise möglich, sofern die in der Richtlinie genannten Arbeitsbereiche Bestandteil der Praxis waren. Nehmen Sie hierzu bitte per E-Mail Kontakt zum Praktikantenamt auf.