Häufig gestellte Fragen (FAQs)
VORPRAKTIKUM UND EINSCHREIBUNG
Ist Vor- und Grundpraktikum dasselbe?
Nein. Das Vorpraktikum bezeichnet den Zeitpunkt, Grundpraktikum den fachlichen Inhalt des Praktikums.
Prinzipiell kann das Vorpraktikum in allen Bereichen (auch im Fachpraktikum) abgeleistet werden. Empfohlen wird, es im Bereich des Grundpraktikums abzuleisten. Es müssen aber nicht alle Tätigkeiten des Grundpraktikums innerhalb dieser 6 Wochen abgedeckt werden. Die übrigen Bereiche müssen dann während des Studiums abgedeckt werden.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Praktikums enthalten die Praktikumsrichtlinien .
Ich habe eine Ausbildung gemacht/besitze bereits Arbeitserfahrung. Muss ich noch ein Vorpraktikum absolvieren?
Wenn Sie eine einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung vorweisen können, können Sie vom Nachweis eines Vorpraktikums freigestellt werden.
Lassen Sie uns per E-Mail Ihr Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis zukommen, damit geprüft werden kann, ob Sie ohne klassisches Vorpraktikum zum Studium zugelassen werden.
Die Prüfung einer ggfs. möglichen Anerkennung für Ihr Studium findet nach Studienbeginn gesondert statt (s. Bereich 3 – Anerkennung).
Mein Vorpraktikum ist zum Einschreibetermin noch nicht abgeschlossen, was nun?
Die Praktikumsbescheinigung muss erst bei der Einschreibung (und nicht bei der Bewerbung) vorgelegt werden.
Sie können während der Bewerbungsphase den Upload des Praktikumsnachweises zunächst überspringen, müssen Ihr Praktikum jedoch spätestens bei der Einschreibung nachweisen können.
Wenn Sie sich zum Einschreibetermin bereits in einem Praktikum befinden oder eine Zusage für ein Praktikum haben, welches jedoch erst nach Ihrer Einschreibefrist endet, melden Sie sich bitte mit entsprechenden Nachweisen (Praktikumsvertrag oder entsprechende Bescheinigung) beim Praktikantenamt.
Bis wann muss das Vorpraktikum nachgeholt werden?
Wenn Sie ohne oder mit nur teilweise abgeleistetem Vorpraktikum zum Studium zugelassen wurden, müssen Sie die fehlenden Wochen während des Studiums nachholen.
Das Praktikum ist eine Prüfungsleistung und muss bis zum Abschluss des Bachelors absolviert worden sein. Sie sollten daher Ihr Praktikum entsprechend in Ihren Studienplanungen berücksichtigen.
Kann ich auch mehr als 6 Wochen Praktikum vor dem Studium machen?
Ja, Sie können beliebig viel Praktikum vor dem Studium absolvieren. Sie sollten allerdings die Richtlinien strikt umsetzen, um eine Anerkennbarkeit zu gewährleisten.
Anerkennungsverfahren
Ich war krank/hatte Urlaub. Können auch einzelne Tage bzw. halbe Wochen als Praktikum anerkannt werden?
Nein. Es müssen volle 5 Werktage für die Anerkennung einer Woche absolviert werden, da nur dann ein tieferer Einblick in die Inhalte des Praktikums, insbesondere bei kürzeren Praktika, gewährleistet ist. Krankheit, Urlaub, Betriebsschließungen und sonstige Fehltage müssen nachgearbeitet werden.
Ich habe Unterlagen unvollständig abgegeben/Mein Bericht war nicht ausreichend. Wie reiche ich Unterlagen nach?
Wenn Sie vom Praktikantenamt aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen oder den Praktikumsbericht zu ergänzen, vermerken Sie bitte Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf dem Nachtrag und werfen diesen in einem Schnellhefter in den Briefkasten des Praktikantenamtes. Die Nachreichung muss nicht vom Betrieb unterzeichnet werden und es ist auch kein Antrag aus dem virtuellen Praktikantenamt nötig. Sobald wir die nachgereichten Unterlagen Ihrem Bericht hinzugefügt und diesen erneut bearbeitet haben, werden wir Sie per Mail benachrichtigen. Im Anschluss können Sie dann einen Termin zur Abholung des vollständigen Berichts vereinbaren.
Behält das Praktikantenamt Kopien meiner Praktikumsunterlagen?
Nein. Im Virtuellen Praktikantenamt werden zwar bereits anerkannte Praktika hinterlegt, und ein Teil Ihrer Daten gespeichert, alle abgegebenen Unterlagen werden jedoch dem Studierenden nach der Bearbeitung aus Datenschutzgründen wieder ausgehändigt. Daher muss jeder Studierende seine abgestempelten Praktikumsbescheinigungen und Nachweise gut verwahren und auch selbst den Überblick über die bereits abgeleisteten bzw. noch abzuleistenden Bereiche haben.
Das Unternehmen verlangt eine Geheimhaltungsvereinbarung, wie sieht diese aus?
Bitte heften Sie ein Blatt mit folgendem Sperrvermerk in Ihren Bericht:
„Der vorliegende Bericht enthält firmeninterne Informationen und vertrauliche Daten des Unternehmens XY. Der Bericht darf aus diesem Grund nur zu Prüfungszwecken verwendet werden.“
Eine vom Unternehmen ausgestellte Geheimhaltungsvereinbarung kann vom Praktikantenamt nicht unterschrieben werden.
Kann ich meinen Bericht per Post senden? Kann das Praktikantenamt mir meinen Bericht per Post zurücksenden?
Ein Einreichen per Post ist möglich, wird aber nicht empfohlen, da das Praktikantenamt keine Verantwortung für nicht eingegangene Unterlagen übernehmen kann.
Der Rückversand ist in besonderen, begründeten Fällen auf Antrag des Studierenden möglich. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Verantwortung für datenschutzrechtliche Belange oder jegliche Probleme, die beim Versand entstehen, beim Studierenden liegen.
Muss ich meine Unterlagen persönlich abholen?
Nein, Sie haben auch die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen.
Bitte stellen sie dieser Person dazu eine Vollmacht aus (einen Vordruck finden Sie unter Downloads) und legen dieser bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Diese Vollmacht verbleibt im Anschluss zur Verwahrung bei uns.