Evangelisches Studienwerk Villigst

 

Stiftung der evangelischen Kirche


Voraussetzung:

  • Überdurchschnittliche Studienleistungen
  • Nachweislich gesellschaftliches Engagement
  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (begründete Ausnahmen möglich)
  • Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben, (Bachelor und konsekutiver Master werden als Einheit betrachtet)
  • Sonderanträge für Studierende im Zweitstudium und über Altersgrenze von 35 Jahren

Bewerbung und Förderung:

  • Aktuelle Informationen zu Bewerbung, Förderart und Höhe finden Sie auf der Stiftungswebseite.