Evangelisches Studienwerk Villigst
Stiftung der evangelischen Kirche
Voraussetzung:
- Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Nachweislich gesellschaftliches Engagement
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (begründete Ausnahmen möglich)
- Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben, (Bachelor und konsekutiver Master werden als Einheit betrachtet)
- Sonderanträge für Studierende im Zweitstudium und über Altersgrenze von 35 Jahren
Bewerbung und Förderung:
- Aktuelle Informationen zu Bewerbung, Förderart und Höhe finden Sie auf der Stiftungswebseite.