Begriffe von A bis Z

 

Begriffe von A bis Z

Anerkennung

(Siehe auch: Studiengangwechsel, Studienplanänderung)

Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines vorherigen Studiengangs erbracht haben, können per Antrag auf Anerkennung angerechnet werden. Hierzu sind eine gestempelte und unbereinigte Notenübersicht sowie die Beschreibung der Inhalte der von Ihnen gehörten Module notwendig. Nach der formalen Vorprüfung müssen Sie die jeweiligen Fachdozenten und Fachdozentinnen zur inhaltlichen Prüfung kontaktieren. Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.
Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt. Eine auf der Anerkennung von Studienleistungen basierende Einstufung in ein höheres Fachsemester kann beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden und ist mit einer Bewerbung für das entsprechende Fachsemester verbunden.

Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden, müssen im Vorfeld per Antrag auf Studienplanänderung genehmigt werden. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie lediglich das Transcript of Records der Partnerhochschule sowie das ausgefüllte Formblatt zum Einreichen des Transcripts beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen. In diesem Fall ist der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen nicht notwendig.

Antrag an den Prüfungsausschuss

(Siehe auch: Prüfungsausschuss )

Haben Sie ein Anliegen, das die Bestimmungen der Prüfungsordnung betrifft, wie z.B. die Verlängerung der Bearbeitungszeit einer wissenschaftlichen Arbeit, können Sie einen Antrag an Ihren jeweiligen Prüfungsausschuss stellen. Für Standardfälle können Sie die entsprechenden Formulare im Downloadbereich der Homepage der Fakultät für Maschinenwesen verwenden. Handelt es sich um einen Antrag, der nicht von den Formularen erfasst wird, können Sie einen Freitextantrag über unsere Eingabemaske stellen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge begründet und ggf. mit Belegen unterstützt werden müssen, um Aussicht auf eine Genehmigung zu haben. Sollte ein Antrag keinen triftigen Grund haben und/oder eine Genehmigung andere Studierende benachteiligen, ist eine Genehmigung nicht möglich. Der Antrag muss in jedem Fall von Ihnen unterschrieben sein, damit er weiter bearbeitet werden kann.

Anträge und Widersprüche an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss sollten mind. zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen, damit sie entsprechend vorbereitet werden können. Möglicherweise wird ein Fall, der rechtzeitig vor einer Sitzung eingeht, erst in der darauffolgenden Sitzung besprochen. Hierauf kann kein Einfluss genommen werden. Die betreffenden Studierenden werden rechtzeitig über den Sitzungstermin informiert.

Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.

Postanschrift
RWTH Aachen 
Fakultät für Maschinenwesen
Prüfungsausschuss [hier Maschinenbau/Wirtschaftsingenieurwesen/CES einsetzen]
52056 Aachen

Hausanschrift
RWTH Aachen 
Fakultät für Maschinenwesen
Prüfungsausschuss [hier Maschinenbau/Wirtschaftsingenieurwesen/CES einsetzen]
Eilfschornsteinstraße 18
52062 Aachen

 

Atteste

(Siehe auch: Krankheit, Prüfungsordnung)

Können Sie an einer angemeldeten Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen, müssen Sie ein Attest einreichen, damit der Prüfungsversuch nicht gewertet wird. Dieses müssen Sie unverzüglich einholen und spätestens innerhalb von drei Werktagen im Original oder per E-Mail beim Zentralen Prüfungsamt einreichen. Sollten Sie das Attest per E-Mail einreichen, bewahren Sie das Original bitte auf, da der Prüfungsausschuss dieses im Nachgang anfordern kann.

Dieses Attest muss bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen, die in der Handreichung zum Thema Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit im Rahmen des Handbuchs für Studium und Lehre aufgeführt werden. Erfüllt es diese nicht oder wird es verspätet eingereicht, erfolgt die Weiterleitung an den jeweiligen Prüfungsausschuss, der über die Wertung entscheidet.

Bitte beachten Sie daher unbedingt die Handreichung, lesen Sie diese aufmerksam durch und weisen Sie Ihren behandelnden Arzt auf die Vorgaben hin!

Auflagenfächer

(Siehe auch: Bewerbung, Prüfungsordnung, Zentrales Prüfungsamt)

Wenn Sie sich auf einen zugangsbeschränkten Masterstudiengang der Fakultät für Maschinenwesen bewerben, wird Ihre fachliche Qualifikation durch den jeweiligen Prüfungsausschuss bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung gemäß den Zugangsvoraussetzungen der entsprechenden Masterprüfungsordnung können bei Defiziten in den geforderten Grundlagen Auflagenfächer bestimmt werden, die im Falle einer Zulassung zusätzlich zu den regulären Masterprüfungen abgelegt werden müssen. Werden zu viele Auflagenfächer bestimmt, erfolgt die Ablehnung der Bewerbung. Diese Fächer werden nicht auf dem Zeugnis gelistet, müssen aber spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit abgeleistet sein. Für Auflagenfächer können keine Fächer anerkannt werden, die im Rahmen der Überprüfung der fachlichen Qualifikation bei der Masterbewerbung bereits berücksichtigt wurden.

Auflagenmodule müssen direkt über RWTHonline angemeldet werden, wie jedes andere für den Abschluss benötigte Modul auch. Freie Auflagen müssen mit der Masterstudiengangsbetreuerin/dem Masterstudiengangsbetreuer besprochen, dann mit einem Antrag auf Studienplanänderung genehmigt werden. Anschließend werden diese vom Zentralen Prüfungsamt in das jeweilige Curriculum eingebunden und können dann über RWTHonline angemeldet werden.

Bachelorarbeit

(Siehe auch: Erfassungsbogen, Prüfungsausschuss, Prüfungsordnung)

Die Bachelorarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit am Ende des Bachelorstudiums. In dieser Arbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des jeweiligen Studiengangs innerhalb einer vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden unter Anleitung selbstständig zu bearbeiten.

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen, die frühestmögliche Abgabe ist nach 8 Wochen möglich. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Wochen kann formlos beim Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Eine weitere Verlängerung um maximal zwei Wochen muss beim jeweiligen Prüfungsausschuss mit triftiger Begründung und Befürwortung Ihres internen Betreuers bzw. internen Betreuerin, d.h. des betreuenden Lehrstuhls, beantragt werden. Weitergehende wichtige Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.

Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit extern schreiben, müssen Sie sich einen externen Betreuer bzw. eine externe Betreuerin suchen, d.h. einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin in dem Betrieb / in der Einrichtung, in dem / der Sie die Arbeit schreiben, der Sie unterstützt und Ihre Fortschritte überwacht.

Anmeldung Bachelorarbeit:

Zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit ist der Erfassungsbogen notwendig, den Sie im Downloadbereich der Webseite der Fakultät für Maschinenwesen finden. Sie müssen zur Anmeldung in der auf dem Bogen vorgegebenen Reihenfolge die erforderlichen Unterschriften einholen:

  1. Zuerst müssen Sie im ZPA zur Abschlussarbeit zugelassen werden.
  2. Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Thema ausgegeben werden. Dies wird im zweiten Schritt durch die Unterschrift des Professors bzw. der Professorin, des wissenschaftlichen Mitarbeiters bzw. der wissenschaftlichen Mitarbeiterin und Ihre eigenen Unterschrift dokumentiert. Wichtig: Mit dem Datum der Unterschrift Ihres betreuenden Professors bzw. Ihrer betreuenden Professorin beginnt Ihre Bearbeitungszeit.
  3. Als nächstes können Sie die Genehmigung durch Ihren Berufsfeldbetreuer bzw. Ihre Berufsfeldbetreuerin einholen.
  4. Schreiben Sie Ihre Arbeit extern, muss in diesem Fall eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgen. Dies geschieht in der Regel außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Sie benötigen dazu den komplett (d.h. alle vorhergehenden Felder müssen vollständig unterschrieben sein) ausgefüllten Erfassungsbogen.

    Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

    Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.
     
  5. Zuletzt bringen Sie den Erfassungsbogen unverzüglich zum ZPA, sodass Ihre Abschlussarbeit im Campus-Management-System angemeldet wird und der Abgabetermin bekannt gegeben werden kann. Danach verbleibt der Erfassungsbogen bis zur Abgabe der Bachelorarbeit im ZPA.


Bei anschließender fristgerechter Abgabe der Abschlussarbeit im ZPA gehen der Erfassungsbogen sowie die Bachelorarbeit zur Bewertung an den Lehrstuhl bzw. die betreuenden Personen. Dort wird die Note auf dem Erfassungsbogen eingetragen und zur Eintragung zurück an das ZPA gesendet.

Hier erhalten Sie eine Übersicht zum Inhalt und den auszufüllenden Feldern des Erfassungsbogens für Bachelorarbeiten:

Seite 1

  • Persönliche Daten, Angaben zum Studiengang
  • Titel der Bachelorarbeit (in deutscher und englischer Sprache)
  • Angaben zur Durchführung der Bachelorarbeit (inkl. betreuenden Personen)
  • Angaben zur Projektarbeit

Seite 2

  • Thema der Bachelorarbeit (in deutscher und englischer Sprache)
  • Aufgabenstellung und Kontext

Seite 3

  • Geplanter Arbeitsverlauf
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Seite 4

  • Unterschriftenfelder
  1. Zulassung (ZPA)
  2. Ausgabe des Themas, Bestätigung der Gliederung und des Zeitplans (Unterschriften: Studierende oder Studierender, betreuende Personen)
  3. Beginn Bearbeitungszeit
  4. Genehmigung (Berufsfeldbetreuer, Berufsfeldbetreuerin)
  5. Genehmigung externe Bachelorarbeiten (4b, Prüfungsausschuss)
  6. Abgabe Erfassungsbogen und Abgabe der Bachelorarbeit (ZPA: Anmeldung im Campus-Management-System, ggf. Verlängerungen, und Abgabedatum) 
     

Seite 5

  • Blatt für externe Arbeiten: Unterschriftenfeld 4a (Studierende oder Studierender und betreuende Personen unterschreiben)

Seite 6 (wird vom Lehrstuhl ausgefüllt)

  • Bewertung der Bachelorarbeit (Prüfende in Druckbuchstaben, Unterschriften der betreuenden Personen und Note).

BAföG

(Siehe auch: Regelstudienzeit)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG oder Bafög, regelt die finanzielle Unterstützung eines Studierenden durch den Staat. Sie erfolgt abhängig vom Einkommen der Eltern, der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners oder vom vorhandenen Vermögen. Die Förderungshöchstdauer entspricht jeweils der Regelstudienzeit eines Studienganges, wobei Bachelor und Master zwei separate Studiengänge sind. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Über Einzelheiten informiert das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks.

Beratungsangebot

Um das hohe Aufkommen an unterschiedlichen Fragen zu bündeln, gibt es an der Fakultät für Maschinenwesen ein differenziertes Beratungsangebot, das sich wie folgt gliedert:

  • Auslandsberatung
  • Fachstudienberatung
  • Frauenförderung
  • Praktikantenamt
  • Mentoring
  • Psychologische Beratung
  • Ombudsmann für die Lehre

Alle Beratungsangebote sind kostenfrei.

Ausführliche Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier.

Berufsfeld

(Siehe auch: Berufsfeld- und Masterbetreuung, Vertiefung)

Das Berufsfeld entspricht einer Spezialisierung, die innerhalb der Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen (FR MB) und Computational Engineering Science gewählt werden kann. Die Wahl des Berufsfeldes erfolgt durch Anmeldung einer Prüfung aus dem Berufsfeld über den Curriculum Support in RWTHonline oder alternativ durch Setzen des Häkchens zum gewünschten Berufsfeld im Curriculum Support in RWTHonline.

Dabei sind die Voraussetzungen für die Wahl des Berufsfeldes je nach Studiengang und Prüfungsordnungsversion unterschiedlich:

  •  Maschinenbau (PO11): Entweder nach dem Erwerb von 90 CP oder ab dem  5. Fachsemester
  •  Wirtschaftsingenieurwesen (FR MB) (PO11): Entweder nach dem Erwerb von 60 CP aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen oder ab dem 5. Fachsemester
  •  Wirtschaftsingenieurwesen (FR MB) (PO20): Nach dem Erwerb von 60 CP aus natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen
  •  Computational Engineering Science (PO16): ab dem 5. Fachsemester

Innerhalb dieser Berufsfelder findet eine erste Vertiefung der persönlichen Interessen statt, die in der Regel im Masterstudiengang fortgeführt wird. Innerhalb mancher Berufsfelder kann man sich zusätzlich auch noch für eine Vertiefungsrichtung entscheiden. In mehreren Masterstudiengängen kann ebenfalls eine solche Auswahl getroffen werden. Die Wahl dieser Mastervertiefung muss ebenfalls, wie für das Berufsfeld beschrieben, in RWTHonline durchgeführt werden.

Berufsfeld- und Masterbetreuung

(Siehe auch: Berufsfeld und Vertiefung)

Jedes Berufsfeld bzw. jeder Masterstudiengang wird von einer Professorin / einem Professor betreut, den sog. Berufsfeld- bzw. Masterbetreuern/Masterbetreuerinnen. Diese Betreuer/Betreuerinnen sind für inhaltliche Genehmigungen innerhalb der Berufsfelder bzw. Masterstudiengänge zuständig.

Beschlussliste

(Siehe auch: Prüfungsordnung, Prüfungsausschuss)

Zusätzlich zu den jeweiligen Prüfungsordnungen existiert für jeden Studiengang eine Beschlussliste des entsprechenden Prüfungsausschusses. Diese enthält allgemeine Beschlüsse, die die Prüfungsordnung ergänzen und bei Bedarf weiter auslegen. Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses sind genauso verbindlich wie die Prüfungsordnung selber und es ist daher die Pflicht aller Studierenden, sich über alle das eigene Studium betreffende Regelungen aus Prüfungsordnung und Beschlussliste zu informieren.

Die Beschlusslisten der einzelnen Studiengänge befinden sich ebenfalls im Downloadbereich der Homepage der Fakultät für Maschinenwesen.

Bescheinigung

Bescheinigungen zu Prüfungsleistungen können in RWTHonline über die Applikation „Dokumente“ heruntergeladen werden. Wenn darüber hinaus eine Bescheinigung benötigt wird, kann unter Angabe der Art der Bescheinigung eine Anfrage an gesendet werden. Dazu sollen Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang und Vertiefung angegeben werden.

Bescheinigungen für externe Stellen/Unternehmen werden nur dann von der Fachstudienberatung/dem Prüfungsausschuss unterschrieben, wenn sich die benötigten Informationen nicht aus anderen Bescheinigungen oder den Prüfungsordnungen ergeben. Zum Beispiel wird nicht bestätigt, dass der Bachelorstudiengang Maschinenbau 210 Credit Points hat oder die Abschlussarbeit und das Praktikum verpflichtend sind. Diese Information finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen. Insbesondere können keine Bescheinigungen erstellt oder unterschrieben werden, wenn diese ein Ereignis in der Zukunft, z.B. das Ende des Studiums bei noch offenen Prüfungsleistungen (Prognosen), bestätigen sollen. Ausnahme hiervon ist die Studienverlaufsbescheinigung (siehe Studienverlaufsbescheinigung) für Studierende mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen.

Sollten Sie im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes/Austauschprogrammes eine Bescheinigung benötigen, können Sie sich an wenden. Informationen zu Bescheinigungen zum Praktikum finden Sie hier. Benötigen Sie eine Bescheinigung für das Studierendenwerk (BAföG, Abschlussdarlehen) so wenden Sie sich bitte an das Mentoring-Team .

Bewerbung

(Siehe auch: Studierendensekretariat, Prüfungsordnung)

Die Studiengänge der Fakultät für Maschinenwesen sind sowohl zugangs- also auch teilweise zulassungsbeschränkt, so dass Sie sich bewerben müssen, um sich einschreiben zu können. Die für die Bewerbung und für die Einschreibung notwendigen Unterlagen und weitere Informationen finden bei den Studiengangbeschreibungen und auf den Seiten des Studierendensekretariats. War Ihre Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie zur Einschreibung benötigen.

Alle Bewerbungen sind innerhalb der Fristen an das Studierendensekretariat zu richten. Bewerbungen auf die zugangsbeschränkten Masterstudiengänge werden zur Überprüfung der in der Prüfungsordnung geforderten fachlichen Vorbildung an die jeweiligen Prüfungsausschüsse weitergeleitet. Die Bearbeitung dieser Bewerbungen findet innerhalb von zwei Monaten nach Fristende statt. Das Ergebnis der fachlichen Überprüfung wird Ihnen ebenfalls in Form eines Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheids mitgeteilt.

Zusätzliche Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang der Fakultät für Maschinenwesen finden Sie hier.

Downloads

Alle wichtigen Dokumente wie Anträge, Studienpläne und Prüfungsordnungen finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der Fakultät für Maschinenwesen.

ECTS

(Siehe auch: Anerkennung)

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll sicherstellen, dass Ihre Leistungen an Hochschulen des Europäischen Hochschulraums vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zu einer anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind.

Einführungswoche

Jedes Wintersemester wird eine Einführungswoche für die neuen Studierenden im ersten Semester angeboten. In dieser Woche gibt es diverse Veranstaltungen und Informationen für die sogenannten „Erstis“, um den Studienstart zu erleichtern und die Möglichkeit zu geben, neue Kontakte zu knüpfen.

Die Woche beginnt in der Regel mit der offiziellen Begrüßung durch den Rektor und die verschiedenen Fachschaften, es folgen studiengangspezifische Informationsvorträge sowie eine Stadtrallye. Zusätzlich werden den Erstis der Fakultät  für Maschinenwesen Tutorinnen und Tutoren zugeteilt, die mit Rat und Tat zur Seite stehen, und es werden Führungen durch diverse Lehrstühle und Institute angeboten. 

Weitere Informationen zur Einführungswoche finden Sie auf der Homepage der RWTH Aachen.

Einschreibung

(Siehe auch: Studierendensekretariat, Einstufung und Unbedenklichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Durch die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, werden Sie Mitglied der Universität mit allen Rechten und Pflichten. Die Immatrikulation erfolgt in der Regel persönlich zu festgesetzten Zeiten im Studierendensekretariat.

Haben Sie vorher schon einmal studiert, müssen Sie nachweisen, dass Sie prüfungsrechtlich unbedenklich sind, also den Prüfungsanspruch im angestrebten Studiengang nicht verloren haben. Hierfür ist eine Eidesstattliche Versicherung notwendig, die Sie in RWTHonline finden. Sollten Sie in einem Vorherigen Studiengang eine endgültig nicht Bestandene Leistungen haben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Einstufung

(Siehe auch: Einschreibung, Studiengangwechsel, Höheres Fachsemester, Anerkennung)

Der Antrag auf Einstufung wird zur Vorlage beim Studierendensekretariat benötigt, wenn Sie von einer anderen Hochschule/Universität/Fakultät an die Fakultät für Maschinenwesen wechseln bzw. innerhalb der Fakultät den Studiengang wechseln und sich auf ein höheres Fachsemester beworben haben. Dieser muss vor der Einschreibung bei der Fakultät für Maschinenwesen gestellt werden. Anhand des Antrags wird geprüft, ob und in welches höhere Fachsemester Sie eingestuft werden können.

In den Antrag müssen Sie alle Ihre bisherigen Fächer und Prüfungsleistungen eintragen. Außerdem muss dem Antrag auf jeden Fall für jeden Studiengang, in dem Sie bisher studiert haben, jeweils eine gestempelte und unbereinigte (d.h. alle Fehlversuche enthaltende) Notenübersicht im Original beigelegt werden. Die Einstufung erfolgt unter Vorbehalt und Sie erhalten keinen Anspruch darauf, dass die Fächer tatsächlich anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt in einem separaten Verfahren, das Sie nach der Einschreibung starten können.

Zusätzlich wird im Falle eines Wechsels in einen Masterstudiengang geprüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen; also ob Sie den fachlichen Anforderungen aus der jeweiligen Masterprüfungsordnung genügen.

Die Bearbeitung kann insbesondere zu den Einschreibephasen mehrere Werktage dauern, so dass Ihnen zu einer rechtzeitigen Abgabe der notwendigen Dokumente geraten wird. Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.

Auch die Höherstufung innerhalb eines Studiengangs setzt eine Bewerbung für das höhere Fachsemester voraus, die innerhalb der aktuell geltenden Fristen der RWTH vorgenommen werden muss. Die aktuellen Fristen finden Sie hier.

Erfassungsbogen

(siehe auch: Projektarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit)

Ein Erfassungsbogen ist notwendig, um Ihre Projektarbeit bzw. Ihre Abschlussarbeiten anzumelden. Hierzu müssen Sie in der auf dem Bogen vorgegebenen Reihenfolge die erforderlichen Unterschriften einholen. Schreiben Sie Ihre Arbeit extern, muss in diesem Fall eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgen. Dies geschieht in der Regel außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Sie benötigen dazu den komplett (d.h. alle vorhergehenden Felder müssen vollständig unterschrieben sein) ausgefüllten Erfassungsbogen, den Sie im Downloadbereich der Webseite der Fakultät für Maschinenwesen finden. Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt. 

Zuletzt bringen Sie den Erfassungsbogen unverzüglich zum ZPA, sodass Ihre Abschlussarbeit im Campus-Management-System angemeldet wird und der Abgabetermin bekannt gegeben werden kann.

Fachschaft

Fachschaft bezeichnet die Menge aller Studierenden. Umgangssprachlich sind damit in der Regel jedoch die Mitarbeiter der Fachschaft gemeint, die sich ehrenamtlich für alle Studierenden innerhalb der Gremien der Hochschule sowie bei Informations- und Freizeitveranstaltungen engagieren. Von den etwa 13000 Studierenden arbeiten knapp 100 daran, die Interessen der Studierenden in Ausschüssen zu vertreten, Fragen rund ums Studium zu beantworten und viele tolle Veranstaltungen wie z.B. die Ersti-Stadtrallye oder das Sommerfest zu organisieren.

Die Fachschaft ist zudem unterteilt in die Fachschaftsvertretung, das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb der Fachschaft, und den Fachschaftsrat, der sich um das Tagesgeschäft kümmert. Jeder kann hierbei mithelfen und ist jederzeit bei der Fachschaft willkommen.

Fachstudienberatung

(Siehe auch: Beratungsangebot , Erfassungsbogen, Vollmacht)

Die Fachstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen bietet Ihnen Rat und Hilfe bei allen formalen Fragen, die innerhalb des Studiums auftauchen und die sich durch einen Blick in dieses Glossar oder die entsprechende Prüfungsordnung nicht beantworten lassen. Sie können die E-Mail-Beratung sowie die Telefonsprechstunde in Anspruch nehmen oder online einen Termin zu einer der Präsenzberatungen buchen, um alle Ihre Fragen zu stellen. Sollten Sie nur etwas abgegeben wollen, können Sie Ihre Dokumente auch einfach in den „Roten Briefkasten“ im Foyer werfen oder per Post, per E-Mail oder Fax schicken. Eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. Können Sie für Ihre Fragen nicht persönlich erscheinen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Studienangelegenheiten für Sie zu regeln.

Sollten Sie nur etwas abgegeben wollen, können Sie Ihre Dokumente auch einfach in den „Roten Briefkasten“ im Foyer werfen oder per Post, per E-Mail oder Fax einschicken. Eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. Können Sie für Ihre Fragen nicht persönlich erscheinen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Studienangelegenheiten für Sie zu regeln.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung in Präsenz ohne Terminticket nicht möglich ist. Die Buchung eines Termins wird daher dringend empfohlen. Für die Auslandsstudienberatung besteht die Möglichkeit, je nach Verfügbarkeit, im Foyer ein Sofortticket zu buchen.

Höheres Fachsemester

(Siehe auch: Einstufung, Unbedenklichkeit, Einschreibung)

Wenn Sie vor einem Wechsel in einen Studiengang der Fakultät für Maschinenwesen bereits an einer anderen Hochschule/Universität/Fakultät/Studiengang studiert haben, ist es unter Umständen möglich, Sie in ein höheres Fachsemester einzustufen, sofern Sie bereits fachlich relevante Prüfungen erfolgreich abgelegt haben. Zusätzlich müssen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Plätze in dem entsprechenden Fachsemester zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Einschreibung in ein höheres Fachsemester immer zwingend eine Bewerbung auf das höhere Fachsemester voraussetzt. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in einem Studiengang eingeschrieben sind und sich aufgrund eines umfangreichen Anerkennungsverfahrens höherstufen lassen möchten.

Vor der Einschreibung müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Einstufung zur Vorlage beim Studierendensekretariat stellen.

Im Falle eines Wechsels in einen Masterstudiengang wird außerdem geprüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen; also ob Sie die fachlichen Anforderungen aus der Masterprüfungsordnung erfüllen.

Immatrikulation

(Siehe auch: Studierendensekretariat, Einschreibung)

Kontoauszug

(Siehe auch:Notenspiegel)

Krankheit

(siehe auch: Atteste, Nachteilsausgleich)

Sollten Sie erkranken und an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie sich unverzüglich um die Ausstellung eines entsprechenden Attestes bemühen und dieses innerhalb von drei Werktagen beim Zentralen Prüfungsamt einreichen.

Siehe Atteste

Leiden Sie an einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung, die Sie beim Ablegen einer Prüfung beeinträchtigen kann, haben Sie die Möglichkeit, beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich zu beantragen.

Siehe Nachteilsausgleich

Leistungseinstufungen

Eine Leistungseinstufung ist ein Dokument, das Ihre Prüfungsleistungen im Vergleich zu Ihren Kommilitoninnen / Kommilitonen in Ihrem Fachsemester einsortiert und damit eine Aussage trifft, wie Ihre Studienleistungen einzuschätzen sind. Betrachtet werden CP Stand und vorläufige Gesamtnote. Wir erstellen diese Einstufungen einmal jährlich im Januar.

Eine solche Bescheinigung kann unter  angefragt werden.

Masterarbeit

(Siehe auch: Erfassungsbogen, Prüfungsausschuss, Prüfungsordnung)

Die Masterarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit am Ende des Masterstudiums. In dieser Arbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des jeweiligen Studiengangs innerhalb einer vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden unter Anleitung selbstständig zu bearbeiten.

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 22 Wochen, die frühestmögliche Abgabe ist nach 18 Wochen möglich. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Wochen kann formlos beim Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Eine weitere Verlängerung um maximal vier Wochen muss beim jeweiligen Prüfungsausschuss mit triftiger Begründung und Befürwortung Ihres internen Betreuers bzw. internen Betreuerin, d.h. des betreuenden Lehrstuhls, beantragt werden. Weitergehende wichtige Informationen zur Masterarbeit finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.

Möchten Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben, müssen Sie sich einen externen Betreuer bzw. eine externe Betreuerin suchen, d.h. einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin in dem Betrieb / in der Einrichtung, in dem / der Sie die Arbeit schreiben, der Sie unterstützt und Ihre Fortschritte überwacht. Ausschließlich für den Master Automatisierungstechnik gilt dabei folgende Regelung: Diese Person muss mindestens über den akademischen Grad verfügen, den Sie anstreben, also einen Master of Science (M.Sc.) besitzen. Alternativen sind z.B. Dipl.-Ing. oder Dr. Ing.

Anmeldung Masterarbeit:

Zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit ist der Erfassungsbogen notwendig, den Sie im Downloadbereich der Webseite der Fakultät für Maschinenwesen finden. Zur Anmeldung müssen Sie die erforderlichen Unterschriften in der auf dem Bogen vorgegebenen Reihenfolge einholen:

  1. Zuerst müssen Sie im ZPA zur Abschlussarbeit zugelassen werden.
  2. Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Thema ausgegeben werden. Dies wird im zweiten Schritt durch die Unterschrift des Professors bzw. der Professorin, des wissenschaftlichen Mitarbeiters bzw. der wissenschaftlichen Mitarbeiterin und Ihre eigenen Unterschrift dokumentiert.
    Wichtig: Mit dem Datum der Unterschrift Ihres betreuenden Professors bzw. Ihrer betreuenden Professorin beginnt Ihre Bearbeitungszeit.
  3. Als nächstes können Sie die Genehmigung durch Ihren Masterbetreuer bzw. Ihre Masterbetreuerin einholen.
  4. Schreiben Sie Ihre Arbeit extern, muss in diesem Fall eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgen. Dies geschieht in der Regel außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Sie benötigen dazu den komplett (d.h. alle vorhergehenden Felder müssen vollständig unterschrieben sein) ausgefüllten Erfassungsbogen.Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

    Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.
  5. Zuletzt bringen Sie den Erfassungsbogen unverzüglich zum ZPA, sodass Ihre Abschlussarbeit im Campus-Management-System angemeldet wird und der Abgabetermin bekannt gegeben werden kann. Danach verbleibt der Erfassungsbogen bis zur Abgabe der Masterarbeit im ZPA.


Bei anschließender fristgerechter Abgabe der Abschlussarbeit im ZPA gehen der Erfassungsbogen sowie die Masterarbeit zur Bewertung an den Lehrstuhl bzw. die betreuenden Personen. Dort wird die Note auf dem Erfassungsbogen eingetragen und zur Eintragung zurück an das ZPA gesendet.

Hier erhalten Sie eine Übersicht zum Inhalt und den auszufüllenden Feldern des Erfassungsbogens für Masterarbeiten:

Seite 1

  • Persönliche Daten, Angaben zum Studiengang
  • Thema der Masterarbeit (in deutscher und englischer Sprache)
  • Angaben zur Durchführung der Masterarbeit (inkl. betreuenden Personen)

Seite 2

  • Thema der Masterarbeit (in deutscher und englischer Sprache)
  • Aufgabenstellung und Kontext

Seite 3

  • Geplanter Arbeitsverlauf

Seite 4

  • Unterschriftenfelder
  1. Zulassung (ZPA)
  2. Ausgabe des Themas, Bestätigung der Gliederung und des Zeitplans (Unterschriften: Studierende oder Studierender, betreuende Personen): Beginn Bearbeitungszeit
  3. Genehmigung (Masterbetreuer bzw. Masterbetreuerin)
  4. Genehmigung externer Masterarbeiten (4b, Prüfungsausschuss)
  5. Abgabe Erfassungsbogen und Abgabe der Masterarbeit (ZPA: Anmeldung im Campus-Management-System, ggf. Verlängerungen, und tatsächliches Abgabedatum) 
     

Seite 5

  • Blatt für externe Arbeiten: Unterschriftenfeld 4a (Studierende oder Studierender und betreuende Personen unterschreiben)

Seite 6 (wird vom Lehrstuhl ausgefüllt)

  • Bewertung der Masterarbeit (Prüfende in Druckbuchstaben, Unterschriften der betreuenden Personen und Note).

Mastervorzugsmodule

(Siehe auch: Studienplan)

Module, die in den jeweils konsekutiven Masterstudiengängen der Fakultät für Maschinenwesen wählbar sind, können nach dem Erwerb von in der Regel 120 CP vorgezogen werden. Diese Module werden über RWTHonline angemeldet.

Sie dürfen lediglich Module vorziehen, die sich regulär im Studienplan des von Ihnen angestrebten Masterstudiengangs befinden.

Sollten Sie sich im letzten Semester Ihres Bachelorstudiengangs befinden und Mastervorzugsmodule im laufenden Semester belegen wollen, sollten Prüfungsanmeldungen zwingend vor der Eintragung der letzten Bachelorleistung erfolgen. Nach dem Bachelorabschluss ist eine reguläre Prüfungsanmeldung von Mastervorzugsmodulen über RWTHonline nicht mehr möglich.

Studierende, die M.Sc. Allgemeiner Maschinenbau, M.Sc. Automatisierungstechnik, M.Sc. Computational Engineering Science oder M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinen – Vertiefung Textiltechnik anstreben, müssen zur Anmeldung von Mastervorzugsmodulen einen vom entsprechenden Masterbetreuer genehmigten Studienplan vorlegen.

Ministerversuch

(Siehe auch: Prüfungsordnung)

Unter einem Ministerversuch – häufig abgekürzt als sogenannter „Minister“ – versteht man die letztmögliche Prüfung vor dem endgültigen Nichtbestehen.

Da laut gültiger Prüfungsordnung drei Prüfungsversuche pro Modul vorgesehen sind und nach dem dritten schriftlichen Prüfungsversuch im Falle des Nichtbestehens noch eine mündliche Ergänzungsprüfung, ist unter einem Ministerversuch also der dritte schriftliche Prüfungsversuch inklusive ggf. notwendiger mündlicher Ergänzungsprüfung zu verstehen.

Im Falle des Nichtbestehens des Ministerversuchs hat man die betreffende Prüfung und somit in der Regel den Studiengang endgültig nicht bestanden. Dieser Prüfungsversuch hat also eine große Tragweite.

Sollte ein Ministerversuch auf Sie zukommen, empfehlen wir Ihnen dringend, unsere Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies sind beispielsweise Sprechstunden am Lehrstuhl, an dem Sie die Prüfung ablegen, oder ggf. auch die psychologische Beratung der Fakultät für Maschinenwesen (z.B. bei Prüfungsangst). Häufig bieten die Lehrstühle auch sogenannte Ministerseminare oder -workshops an, die speziell der Vorbereitung auf einen Ministerversuch dienen. Auch Gespräche mit der Fachschaft Maschinenbau können hilfreich sein.

Mitwirkungspflicht

(Siehe auch: Prüfungsanmeldung, Prüfung unter Vorbehalt)

Gemäß §13 Absatz 3 der Einschreibungsordnung haben Studierende Mitwirkungspflichten. Diese beziehen sich vor allem auch auf die innerhalb der Hochschule eingesetzten automatisierten Geschäftsprozesse und Verfahren, wie beispielsweise die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung des bei der Einschreibung erhaltenen Einwahlcodes und der damit verbundenen Freischaltung der RWTH-Emailadresse.

An die RWTH-Emailadresse werden beispielsweise regelmäßig essentielle Informationen Ihrer Fachstudienberatung und des Zentralen Prüfungsamtes versendet, so dass die Verwendung und der regelmäßige Abruf der Emails äußerst wichtig für Ihr Studium sind.

Sollten Sie die RWTH-Emailadresse privat nicht nutzen wollen, wird dringend empfohlen, diese trotzdem freizuschalten und eine automatische Weiterleitung aller eingehenden Emails auf Ihr regelmäßig verwendetes Emailkonto einzustellen. Ansonsten riskieren Sie, für Ihr Studium relevante Informationen nicht zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass es zudem in Ihrer Mitwirkungspflicht liegt, sich zu Regularien, Abläufen und Fristen rechtzeitig zu informieren.

Mündliche Ergänzungsprüfung

(Siehe auch: Prüfungsordnung)

Nach der zweiten Wiederholungsprüfung (Dritt-/Ministerversuch), haben Sie das Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. 

Sie müssen den Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung in der Klausureinsicht festlegen. Sollten Sie in der Einsichtnahme verhindert sein, so können Sie jemanden als Vertreter/in bevollmächtigen.

Die Prüfung findet dann spätestens innerhalb der nächsten sechs Wochen ab Klausureinsicht statt.

Sollten Sie diesen Termin aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen abmelden, so können Sie innerhalb der sechs Wochen nach der Klausureinsicht einen neuen Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung erhalten, sofern der organisatorische Aufwand des Lehrstuhls dies zulässt. Dieser Termin wird Ihnen nicht vom Lehrstuhl, sondern direkt vom Prüfungsausschuss mitgeteilt. Diesen Termin müssen Sie wahrnehmen. Sollten Sie diesen Termin erneut nicht wahrnehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Zuweisung eines neuen Prüfungstermins. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung.

Im Fall von mündlichen Ergänzungsprüfungen ist die Bewertung durch eine/n Prüfende/n ausreichend.

Nähere Infos finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung und der Übergreifenden Prüfungsordnung.

Nachteilsausgleich

(Siehe auch: Antrag an den Prüfungsausschuss)

Durch das Instrument des Nachteilsausgleichs wird eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung eines bzw. einer Studierenden kompensiert. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dient damit der Absicherung der Chancengleichheit im Studium.

Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen muss sichergestellt sein, dass durch die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs keine Überkompensation stattfindet. Die bzw. der Studierende darf nicht übervorteilt werden, da dies wiederum eine Verletzung der Chancengleichheit zulasten der anderen Prüfungsteilnehmenden bedeutete.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs sind die Nachweise

  • einer chronischen Erkrankung oder Behinderung sowie
  • der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Fähigkeit, das tatsächliche Leistungs-vermögen darzustellen.

Studierende können beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte mindestens sechs Wochen vor dem ersten Prüfungstermin im Semester gestellt werden, damit sowohl die Bearbeitung des Antrags als auch das Informieren der Lehrstühle rechtzeitig erfolgen kann.

Mit dem Antrag muss eine fachärztliche Bescheinigung bzw. ein fachärztliches Gutachten eingereicht werden, das sowohl die chronische Erkrankung oder Behinderung nachweist als auch die daraus resultierende Beeinträchtigung der Fähigkeit, das tatsächliche Leistungsvermögen darzustellen.

Damit der Prüfungsausschuss über einen möglichen Nachteilsausgleich beraten kann, benötigt er zudem von der/dem behandelnden Fachärztin/Facharzt im Rahmen einer einzelfallbezogenen gutachterlichen Stellungnahme eine Empfehlung für die Gestaltung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen.

Es wird empfohlen, vorab die Beratungsstelle zum Thema Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung aufzusuchen.

Informationen zu Prüfungsanpassungen finden Sie hier.

Die Lehrstühle sollten spätestens zwei Wochen vor einem Prüfungstermin von den Studierenden über Nachteilsausgleiche informiert worden sein.

Der Allgemeine Studierendenausschuss AStA hat in einem Infoblatt "How to Nachteilsausgleich" weitere Informationen zusammengestellt.

Nichtberücksichtigung der schlechtesten Modulnote

(siehe auch: Regelstudienzeit)

Die schlechteste der gewichteten Modulnoten – mit Ausnahme der Projekt-, der Bachelor- und der Masterarbeit – bleibt unberücksichtigt, sofern alle Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit bestanden wurden. Sollten mehrere Module dieselbe gewichtete Modulnote besitzen, muss eines dieser Module ausgewählt und beim ZPA benannt werden. Welche Modulnoten gestrichen werden können, regelt jeweils Ihre studiengangspezifische Prüfungsordnung.

Die Streichung der schlechtesten Modulnote erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt.

Notenspiegel (oder Transcript of Records)

(Siehe auch: RWTHonline)

Der Notenspiegel bietet Ihnen eine Übersicht über Ihre bestandenen Prüfungsleistungen. Sie können sich Ihren Notenspiegel bei RWTHonline selbst ausdrucken oder eine unterschriebene Version beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) erhalten.

Ein sogenannter unbereinigter Notenspiegel enthält neben Ihren bestanden Leistungen auch alle Fehlversuche. Diesen erhalten Sie ausschließlich beim ZPA.

 

Praktikantenamt

(Siehe auch: Praktikum)

Das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen ist zuständig für die Anerkennung von Pflichtpraktika aller Studiengänge der Fakultät.

Ausnahme: Für die Anerkennung des betriebswirtschaftlichen Praktikums im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau sind die Praktikumsbeauftragten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zuständig. Berichte über betriebswirtschaftliche Praktika sind direkt dort einzureichen.

Praktikum

(Siehe auch: Praktikantenamt, Bachelorarbeit)

Teil der Studiengänge B.Sc. Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen (FR MB) ist die Durchführung eines Praktikums bzw. mehrerer Praktika. Hierfür müssen insgesamt 20 Wochen gemäß der Praktikumsrichtlinien des jeweiligen Studiengangs abgeleistet werden, wobei in der Regel sechs Wochen vor dem eigentlichen Studium als Vorpraktikum durchgeführt werden. Die restlichen 14 Wochen werden im Rahmen des Fachpraktikums in späteren Verlauf des Studiums durchgeführt. Für die Anerkennung muss ein Praktikumsbericht verfasst und beim Praktikantenamt eingereicht werden. Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn 180 CP (inklusive praktischer Tätigkeit von 14 Wochen) oder 166 CP (exklusive praktischer Tätigkeit von 14 Wochen) erreicht sind. Zudem muss ein Praktikumsvortrag gehalten werden. Dieser wird bei einem der Professorinnen / Professoren der Fakultät für Maschinenwesen bzw. Wirtschaftswissenschaften bei Wirtschaftsingenieurwesen (FR MB) durchgeführt.

Projektarbeit

(Siehe auch: Erfassungsbogen)

Die Projektarbeit ist eine Prüfungsleistung im Bachelorstudiengang Maschinenbau und besteht in der selbstständigen Bearbeitung einer eng umrissenen, wissenschaftlichen Problemstellung mit einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse in Berichtsform. Die Projektarbeit soll neben der Fähigkeit, Projektmanagementwerkzeuge aufgabenspezifisch auszuwählen und anzuwenden, die Teamfähigkeit, Eigenorganisation und Gruppenorganisation schulen. Darüber hinaus soll das Fachwissen in der Anwendung vertieft werden. Sie wird in Gruppen von 2 bis 5 Personen bearbeitet. Eine Bearbeitung durch nur eine Person ist nur bei Auslandsaufenthalten zulässig.

Die Projektarbeit wird über den entsprechenden Erfassungsbogen angemeldet.

Prüfungsanmeldung

(Siehe auch: Rücktritt, Mitwirkungspflicht, Prüfung unter Vorbehalt)

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung. Ohne eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung haben Sie kein Recht zur Teilnahme an der Prüfung. Daher sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, auf welche Art und Weise und bis zu welcher Frist Sie sich anmelden müssen.

Im Folgenden werden kurz die gängigsten Varianten dargestellt. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich im speziellen Fall anmelden müssen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Fachstudienberatung. Wir empfehlen zudem dringend die Beachtung der in jedem Semester vom Zentralen Prüfungsamt (ZPA) versendeten Infomails zur Prüfungsanmeldung.

Regelfall: Anmeldung über RWTHonline

In der Regel findet eine Prüfungsanmeldung im RWTHonline statt.Sie können nun grundsätzlich bis 3 Werktage vor der Prüfung entsprechend von dieser zurücktreten.

Prüfungsausschuss

(Siehe auch: Antrag an den Prüfungsausschuss)

Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium der Fakultät und Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Die Mitglieder werden paritätisch aus der Professorenschaft, der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierendenschaft besetzt.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden, und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Prüfungsordnung

(Siehe auch: Beschlussliste, Prüfungsausschuss)

Für jeden Studiengang gibt es eine eigene Prüfungsordnung, die vom Fakultätsrat erlassen wird. In dieser werden sämtliche den Studiengang betreffenden Regularien fixiert.

Mit der Einschreibung verpflichten Sie sich, die Regularien der Prüfungsordnung zu beachten. Sie legt die „Spielregeln“ für Ihr gesamtes Studium fest und sollte deshalb bei Unklarheiten als erstes zu Rate gezogen werden.

Sie finden die einzelnen Prüfungsordnungen im Downloadbereich der Homepage der Fakultät für Maschinenwesen sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen.

Zusätzlich zur jeweils gültigen Prüfungsordnung ist auch die Beschlussliste des entsprechenden Prüfungsausschusses relevant, da sie weitere oder ergänzende und ebenfalls verbindliche Regelungen enthält.

Jeder Studiengang in RWTHonline besitzt eine eindeutige Kennzahl, die Studien-ID bzw. Studiengangs-ID. Beispielsweise hat der Bachelorstudiengang Maschinenbau die Studiengangs-ID 82104. Neben der Studiengangs-ID wird die Prüfungsordnungsversion in RWTHonline angegeben. Die Version ist nach dem Jahr benannt, in dem diese eingeführt wurde. Beispielsweise hat der Bachelorstudiengang Maschinenbau die Prüfungsordnungsversion 2011 (PO11). Manche Studiengänge haben mehrere Prüfungsordnungsversionen. Um den jeweils gültigen Studienverlaufsplan und die jeweils gültige Prüfungsordnung zu finden, ist es erforderlich zu wissen, in welcher Prüfungsordnungsversion Sie studieren. Die korrekte Prüfungsordnungsversion finden Sie im Curriculum Support in RWTHonline.

Prüfungsnachmeldung

(Siehe auch: Prüfungsanmeldung, Mitwirkungspflicht, Vorbehaltserklärung)

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist grundsätzlich immer eine ordnungsgemäße Anmeldung. Ohne eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung haben Sie kein Recht zur Teilnahme an der Prüfung. Bitte prüfen Sie daher bereits nach Erhalt der Infomail des Zentralen Prüfungsamtes zum Abschluss der Meldephase alle Ihre Prüfungsanmeldungen und melden Sie sich bei Fehlern oder Unklarheiten unverzüglich in der Fachstudienberatung.

Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist ist gemäß der Beschlüsse der Prüfungsausschüsse ohne Angabe eines triftigen Grunds oder des eindeutigen Nachweises über die Anmeldebestätigung nicht möglich. Ein selbstverschuldetes Versäumnis ist kein triftiger Grund. Studierende sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre Verfügbarkeit für universitäre Belange so zu planen, dass ausreichend Zeit und die technischen Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Anmeldung sicher gestellt sind. Triftige Gründe liegen in der Regel vor, wenn äußere, nicht planbare und/oder unvorhersehbare Umstände, die nicht selbstverschuldet sind, erheblich dazu beigetragen haben, dass eine Prüfungsanmeldung in einem Großteil der Anmeldephase nicht möglich war. Beispielsweise sind Auslandsaufenthalte und damit verbundene Hindernisse bei der Prüfungsanmeldung kein triftiger Grund.

Die einzige Möglichkeit eine Prüfungsanmeldung eindeutig nachzuweisen, ist die Vorlage der Bestätigungsmail von RWTHonline, die Sie automatisch nach der Anmeldung erhalten. Wenn Sie eine solche Mail nicht erhalten haben, sind Sie auch nicht angemeldet und ein Nachweis ist in der Regel nicht mehr möglich.

Psychologische Beratung

(Siehe auch: Beratungsangebot)

Die psychologische Beratung der Fakultät für Maschinenwesen bietet Unterstützung für alle Studierenden der Fakultät, die aus verschiedenen Gründen Probleme haben, ihre Studienziele zu erreichen. Die Gründe können Lernschwierigkeiten, Prüfungs- oder Redeängste, Zeitmanagementschwierigkeiten, aber auch belastende Umstände im persönlichen Umfeld sein.

Im vertraulichen Gespräch wird die Situation analysiert und daraus gemeinsam Lösungsideen entwickelt. Die Beratung ist kostenfrei.

Regelstudienzeit

(Siehe auch: BAföG, Auflagenfächer)

Die Regelstudienzeit beschreibt die Zeitspanne, in der ein Studium im Optimalfall studiert werden soll. Die Regelstudienzeit variiert je nach Studiengang und Studienabschluss.

Rücktritt

(Siehe auch: Prüfungsanmeldung, Orientierungsabmeldung, Mitwirkungspflicht, Atteste )

Es gibt zwei Formen des Rücktritts: den unbegründeten Rücktritt und den Rücktritt aufgrund von Krankheit.

Unbegründeter Rücktritt:

Gemäß Prüfungsordnung dürfen Studierende beliebig oft unbegründet von einer Prüfung zurücktreten. Der unbegründete Rücktritt muss bis mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin durchgeführt werden und erfolgt online über die Funktionen des Virtuellen Zentralen Prüfungsamts (VZPA) innerhalb von RWTHonline.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten und nicht an der Prüfung teilnehmen, wird der Prüfungsversuch mit einer 5,0 aufgrund Nichterscheinens gewertet.

Krankheitsbedingter Rücktritt:

Sollten Sie erkrankt sein, können Sie auch krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten. Dazu müssen Sie ein ärztliches Attest einreichen. Bitte beachten Sie die "Handreichung Atteste“, der Sie entnehmen können, welche Anforderungen an ein ärztliches Attest gestellt werden und welche Fristen einzuhalten sind.

Sollte ein ärztliches Attest nicht diesen Anforderungen entsprechen oder es nicht fristgerecht eingereicht werden, wird der Prüfungsversuch mit einer 5,0 aufgrund Nichterscheinens gewertet.

RWTHmoodle

RWTHmoodle steht für das Lehr- und Lernportal der RWTH Aachen. Im L²P können Dozierende virtuelle Lernräume zu jeder Ihrer Veranstaltungen anbieten. Ein Lernraum beinhaltet Lernmaterialien und relevante Informationen zur Vorlesung bzw. Übung. 
Sollten Sie keinen Zugang zum Lernraum erhalten haben, kontaktieren Sie bitte diesbezüglich den zuständigen Assistenten / die zuständige Assistentin des Lehrstuhls.

RWTHonline

In Campus-Management-System RWTHonline können Studierende unter anderem ihre Leistungen sowie Modulbeschreibungen und Studiengangstrukturen einsehen. Des Weiteren wird die An- und Abmeldung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen über RWTHonline getätigt.

Skalierung

Bei der Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen aus einem Auslandsstudium kann eine Skalierung notwendig sein. Dies kann in zwei Fällen erforderlich sein:

  1. wenn eine externe Masterarbeit geplant ist, dürfen nur 15 CP aus dem Ausland anerkannt werden.
  2. wenn im Wahlpflichtbereich nur eine bestimmte Anzahl an Credit Points erbracht werden darf. Leistungen können auch mit Überhang anerkannt werden, d. h., dass der Bereich „überbucht“ wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Überhang sich lediglich auf ein Modul bezieht und dadurch kein bestandenes Modul in diesem Bereich überflüssig wird.

Bei einer Skalierung werden alle zu anzuerkennenden Auslandsmodule anteilig skaliert. Bei äquivalenten Anerkennungen (d.h. RWTH-Fächern) und Zusatzmodulen erfolgt keine Skalierung. Nach einem abgeschlossenen Anerkennungsprozess ist eine nachträgliche Skalierung nicht mehr möglich.

Studiengangwechsel

(Siehe auch: Bewerbung, Einstufung, Unbedenklichkeit, Höheres Fachsemester )

Sofern Sie von einer anderen Hochschule/Universität/Fakultät oder aus einem anderen Studiengang kommen und nicht in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können, müssen Sie sich fristgerecht über RWTHonline auf einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsfristen für das erste Fachsemester für die Bachelor- und Masterstudiengänge finden Sie auf den jeweils verlinkten Seiten.

Falls Sie bereits fachlich relevante Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, ist unter Umständen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs möglich. Sehen Sie hierzu die Informationen unter „Höheres Fachsemester“.

Im Falle eines Wechsels in einen Masterstudiengang muss geprüft werden, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllen.

Beziehen Sie Förderung nach BAföG oder ähnliche Leistungen? Oder ist Ihr Aufenthaltsrecht eingeschränkt (Studierende aus Nicht-EU-Staaten)?

Falls ja, klären Sie die Bedingungen für einen Studiengangwechsel vorher auch mit den zuständigen Behörden z.B. mit dem BAföG-Amt/Studierendenwerk oder dem Ausländeramt Ihres Wohnortes, um keine Ansprüche zu verlieren.

 

Studienplan

(Siehe auch: Studienplanänderung)

Der Studienplan entspricht einer Übersicht über die Module des Studiums. Diese sind nach Semestern geordnet und werden mit der Anzahl an Vorlesungen und Übungen (SWS-Zahl) sowie den Credit Points (CP) angegeben. In den Bachelorstudiengängen finden Sie die Grundlagenfächer in der Regel innerhalb der ersten vier Semester. Diesen sind im übergreifenden Pflichtbereich einsortiert. Ab dem fünften Semester existieren Platzhalter für die Berufsfelder. Innerhalb dieser haben Sie die Möglichkeit neben den Fächern des Pflichtbereichs des Berufsfelds ein oder zwei Wahlpflichtfächer zu belegen. Diese können aus dem gesamten übergreifenden Wahlpflichtbereich gewählt werden, auch außerhalb der empfohlenen Bereiche. Hierfür ist kein Antrag auf Studienplanänderung vonnöten. Die Masterstudiengänge sind ebenfalls unterteilt in einen übergreifenden Pflicht- und einen übergreifenden Wahlpflichtbereich. In manchen Masterstudiengängen existieren ebenfalls zusätzliche Pflichtbereiche für die einzelnen Vertiefungsrichtungen.

In den Studiengängen M.Sc. Automatisierungstechnik, M.Sc. Allgemeiner Maschinenbau, M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinen – Vertiefung Textiltechnik sowie B.Sc. und M.Sc. Computational Engineering Science muss ein individueller Studienplan aus den vorgegebenen Modulkatalogen erstellt werden. Der erstellte individuelle Studienplan muss zu Beginn des fünften Fachsemesters bzw. zu Beginn des Masterstudiums, spätestens jedoch sechs Wochen vor Ende der jeweiligen Prüfungsanmeldefrist im fünften bzw. ersten Fachsemester, seitens der Studierenden beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Bevor Sie sich zu einer Prüfung aus dem Berufsfeld (B.Sc.) bzw. dem Masterstudium anmelden können, muss ein genehmigter Studienplan vorliegen. Dies betrifft auch vorgezogene Masterprüfungen.

Abweichungen von diesen Studienplänen können im Einzelfall durch den Berufsfeld- bzw. Masterbetreuer genehmigt werden, wenn eine Studienplanänderung beantragt wurde.

Studienplanänderung

(siehe auch: Auslandsaufenthalt, Persönliche Meldephase)

Eine Studienplanänderung ist dazu da, Fächer zu integrieren, die so in Ihrem Curriculum/Studienplan nicht vorgesehen sind. So können z.B. im Ausland abgelegte Fächer oder Fächer aus anderen Studiengängen in den Studienplan integriert werden.

Bitte lesen Sie sich die Informationsseite zur Studienplanänderung auf der Homepage der Fakultät für Maschinenwesen gründlich durch.

Sie können den Antrag entweder per E-Mail oder Post an die Fakultät schicken oder in den „roten Briefkasten“ einwerfen (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Die originalen Dokumente müssen nicht zusätzlich per Post an den Prüfungsausschuss gesandt werden, wenn ein Antrag bereits digital per E-Mail eingereicht wurde. Digital eingereichte Anträge müssen entweder unterschrieben und gescannt oder mit einer qualifizierten digitalen Unterschrift versehen werden. Für das digitale Einreichen von Unterlagen muss zwingend die RWTH E-Mail-Adresse verwendet werden.

Studienplanänderungen werden nicht in den Sitzungen des Prüfungsausschusses behandelt, da es sich um Regelfälle handelt. Somit sind Sie nicht an die Prüfungsausschusstermine gebunden. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Wochen, in Ausnahmefällen, je nach Arbeitsaufkommen, aber auch länger dauern kann. Sehen Sie daher bitte von Anfragen bzgl. Ihres Bearbeitungsstatus ab. Nach der Bearbeitung wird Ihnen der Antrag per Post an die auf Ihrem Antrag angegebene Adresse oder ersatzweise an Ihre RWTH E-Mail-Adresse zurückgeschickt. Bei RWTH-internen Studienplanänderungen wird stets auch eine Kopie an das Zentrale Prüfungsamt geschickt, damit die Änderung des Curriculums in RWTHonline umgesetzt werden kann. Anschließend ist eine Anmeldung über RWTHonline möglich.

In dringenden Fällen können Sie in einem Begleitschreiben um eine digitale Zusendung der bearbeiteten Studienplanänderung bitten oder um eine persönliche Abholung und Sie werden benachrichtigt, sobald die Dokumente zur Abholung bereitliegen.

Das Abholen oder Anmelden ist auch durch eine/n Bevollmächtigte/n möglich (Vollmacht, Kopie des Ausweises oder eine Kopie der Blue Card sind notwendig).

Studienverlaufsbescheinigung

Internationale Studierende, die ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten haben, werden nach Ablauf der Regelstudienzeit von der Ausländerbehörde der Städteregion Aachen aufgefordert, eine Studienverlaufsbescheinigung vorzulegen. In der Studienverlaufsbescheinigung bestätigt die Universität den regulären Ablauf des Studiums und stellt eine Prognose zum erwarteten Studienabschluss. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:  

Studierendensekretariat

(Siehe auch: Studiengangwechsel, Höheres Fachsemester, Immatrikulation)

Das Studierendensekretariat ist zuständig für die Ein-/Umschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation aller Studierenden dieser Hochschule. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Zulassung und Einschreibung der deutschen Studierenden beziehungsweise der ausländischen Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulreife. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist das Studierendensekretariat auch für die Zulassung und Einschreibung von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehungsweise der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, verantwortlich.).

Bewerbungen für Studiengänge sind zu den entsprechenden Fristen an das Studierendensekretariat zu richten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung attestiert Ihnen, dass Sie (innerhalb eines Studiengangs) den Prüfungsanspruch nicht verloren haben, also nicht „rausgeprüft wurden“. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel bei einem Studiengangwechsel benötigt. Alle Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Urlaubssemester

(Siehe auch: Studierendensekretariat)

Ein Urlaubssemester kann beantragt werden, um sich von den studentischen Pflichten entbinden zu lassen, wenn man z.B. das Studium unterbrechen und später fortsetzen möchte. Dies muss beim Studierendensekretariat beantragt werden. Nach aktueller Regelung wird Ihre Fachsemesterzahl im Urlaubssemester nicht erhöht, sie können allerdings dennoch Prüfungsleistungen ablegen.

Vertiefung

(Siehe auch: Berufsfeld, Berufsfeld- und Masterbetreuung)

Die Vertiefung bezeichnet entweder eine weitere Spezialisierung innerhalb eines Berufsfelds in den Bachelorstudiengängen oder die Spezialisierung innerhalb mancher Masterstudiengänge. Der Wechsel eines Berufsfelds bzw. einer Mastervertiefungsrichtung ist nur einmal auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss möglich.

Vollmacht

(Siehe auch: Klausuranmeldung, Projekt-/Bachelor-/Masterarbeit)

Eine Vollmacht ermächtigt eine von Ihnen bestimmte Person zu einer Tätigkeit, die eigentlich von Ihnen selber ausgeführt werden müsste. Hierzu gehören z.B. persönliche Prüfungsanmeldungen, die Genehmigung einer externen wissenschaftlichen Arbeit oder die Abholung von Dokumenten. Wenn Sie z.B. durch einen Auslandsaufenthalt oder Krankheit nicht in der Lage sind, diesen Pflichten persönlich nachzukommen, können Sie eine schriftliche Vollmacht erstellen, in der Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Erfüllung einer dieser Aufgaben betreuen. Nennen Sie hierzu die Person, die Matrikelnummer dieser Person und fügen Sie Ihre Unterschrift sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes hinzu. In Ausnahmefällen ist es möglich, ein Scan der schriftlichen Vollmacht in ausgedruckter Form vorzulegen. Dabei müssen Ihre Unterschrift auf der Vollmacht und die Unterschrift auf Ihrem Personalausweis oder Pass klar erkennbar sein.  Bei der Wahrnehmung der anvertrauten Aufgabe muss Ihre Bevollmächtigte bzw. Ihr Bevollmächtigter Ihre Vollmacht und den eigenen Studierendenausweis oder Personalausweis vorlegen.

Vorbehaltserklärung

(Siehe auch: Prüfungsanmeldung, Mitwirkungspflicht, Prüfungsnachmeldung)

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist grundsätzlich immer eine ordnungsgemäße Anmeldung. Ohne eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung haben Sie kein Recht zur Teilnahme an der Prüfung. (siehe auch Prüfungsanmeldung und Prüfungsnachmeldung)

Sollten Sie zu Beginn einer Prüfung feststellen, dass Sie nicht in der Meldeliste aufgeführt sind, aber zweifelsfrei nachweisen könnten, dass Sie zur Prüfung angemeldet sein müssten, kann die Prüferin/der Prüfer die Entscheidung treffen, Sie an der Prüfung unter Vorbehalt teilnehmen zu lassen.

Sollte die Prüferin/der Prüfer keine Zweifel an Ihrer Anmeldung haben und Sie mitschreiben lassen, müssen Sie eine sogenannte Vorbehaltserklärung unterschreiben, welche als Antrag auf Überprüfung der Anmeldung bzw. Prüfungsnachmeldung und Wertung der Prüfung gilt. Gleichzeitig haben Sie die Pflicht, den Nachweis über die Prüfungsanmeldung bzw. weiter Unterlagen zu Ihrem Antrag unaufgefordert innerhalb von einer Woche nach der Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Bitte nutzen Sie dazu die entsprechenden Emailadressen der Fachstudienberatung. Über die Wertung der Prüfungsleistung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Hierbei ist zu bedenken, dass eine unter Vorbehaltabgelegte Prüfung nicht gewertet wird, wenn die Prüfungsanmeldung nicht nachgewiesen werden kann bzw. keine Unterlagen eingereicht werden.

Die einzige Möglichkeit eine Prüfungsanmeldung eindeutig nachzuweisen, ist die Vorlage der Bestätigungsmail von RWTHonline, die Sie automatisch nach der Anmeldung erhalten. Wenn Sie eine solche Mail nicht erhalten haben, sind Sie auch nicht angemeldet und ein Nachweis ist in der Regel nicht mehr möglich.

Wahlpflichtbereich

(Siehe auch: Studienplan)

Die Studienpläne der Studiengänge sind unterteilt in übergreifende Pflichtbereiche, übergreifende Wahlpflichtbereiche und je nach Studiengang Pflichtbereiche der Berufsfelder/Vertiefungsrichtungen. Aus jedem Bereich müssen bestimmte, vorgegebene Prüfungen oder CP-Zahlen abgeleistet werden, um das Studium erfolgreich zu beenden. Verschiebungen innerhalb der Bereiche sind nicht möglich.

Widerspruch

Bescheide des Prüfungsausschusses enthalten immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, der Sie entnehmen können, ob Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können. Wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben, der Ihnen die Möglichkeit des Widerspruchs einräumt, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  •  Das Widerspruchsverfahren ist ein vorgerichtliches Verfahren und kann Kosten verursachen, die eventuell zu Ihren Lasten gehen.
  •  Widersprüche müssen immer schriftlich im Original mit Unterschrift eingereicht werden (per Post oder persönlich in den roten Briefkasten).
  •  Zur Begründung reicht es nicht aus, dass Sie mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses unzufrieden sind. Widersprüche müssen IMMER anhand von NEUEN Argumenten und ggf. weiteren Nachweisen begründet werden.
  •  Ein Widerspruch muss immer innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden.

Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

(Siehe auch: Atteste, Auflagenfächer, Berufsfeld, RWTHonline, Mastervorzugsfächer, Notenspiegel, Persönliche Meldephase, Prüfungsanmeldung, Studienplanänderung)

Das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) der RWTH Aachen verwaltet für alle Studiengänge die Prüfungsanmeldungen sowie die Registrierung der Noten von Prüfungsleistungen. Atteste für krankheitsbedingte Rücktritte von Prüfungen, die den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, müssen innerhalb von drei Werktagen beim ZPA abgegeben werden, damit sie gewertet werden können. Außerdem ist das ZPA zuständig für die Erstellung von Abschlusszeugnissen.

Die Anmeldung der regulären Klausuren erfolgt über RWTHonline innerhalb der ersten Wochen des Semesters (in der Regel bis zum vorletzten Freitag des Mais/Novembers). Danach erfolgt die Übertragung der Anmeldedaten an das ZPA und es können keine weiteren Anmeldungen vorgenommen werden. Rücktritte ohne Angabe von Gründen können bis zu drei Werktage vor der jeweiligen Prüfung über RWTHonline durchgeführt werden.

Das Zentrale Prüfungsamt steht Ihnen während der angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung, bitte beachten Sie jedoch, dass insbesondere Prüfungsnachmeldungen nicht vom ZPA durchgeführt werden können und nur in gut begründeten Ausnahmefällen von den jeweiligen Prüfungsausschüssen genehmigt werden.

Zusatzmodule

(Siehe auch: Studienplan, Anerkennung, Studienplanänderung)

Studierende können in weiteren, frei wählbaren Modulen Prüfungsleistungen ablegen (Zusatzmodule). Prüfungsleistungen, die nicht im Studienverlaufsplan des jeweiligen Studiengangs vorgesehen sind, werden mit ihrem Ergebnis auf Antrag als Zusatzleistung in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.

Vor dem Ablegen eines Zusatzmoduls muss zunächst der entsprechende Leitfaden der Fakultät für Maschinenwesen digital ausgefüllt und das Ergebnis der dort ausgewiesenen Stelle vorgelegt werden. Wenn Module aus dem Curriculum oder Module außerhalb eines Studiengangs als Zusatzleistung ablegen werden sollen, muss die zuständigen Dozentin oder der Dozenten kontaktiert werden, um zu erfragen, ob noch Plätze in der Prüfung frei sind und ob die Dozentin oder der Dozenten eine Prüfungsanmeldung vornimmt. Lehrstühle können eigenständig entscheiden, ob sie Studierende für Zusatzleistungen an den Prüfungen teilnehmen lassen oder nicht.

Die Anmeldung muss innerhalb der regulären Meldephase für Prüfungen erfolgen. Die regulären Meldephasen  werden auf der Seite des Zentralen Prüfungsamt (ZPA) bekanntgegeben.
Nach Erbringen der Prüfungsleistung wird vom Lehrstuhl eine Leistungsbescheinigung ausgestellt. Anschließend muss mit dieser Bescheinigung beim ZPA ein Antrag auf Aufnahme von Zusatzleistungen auf das Zeugnis gestellt werden, damit diese Prüfungsleistung als Zusatzmodul anerkannt wird.
Diese Erklärung ist spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Prüfungsleistungen eines Studiengangs schriftlich beim ZPA einzureichen.
Falls Module prophylaktisch für einen geplanten Studiengangwechsel oder eine Bewerbung auf einen Masterstudiengang ablegen werden, kann die Leistungsbescheinigung einem Antrag auf Anerkennung bzw. der Masterbewerbung beilegen, damit die Leistungen berücksichtigt werden.

Zusatzmodule, die nicht an der RWTH, sondern z.B. in einem Auslandssemester abgelegt werden, sollten vorab über einen Antrag auf Studienplanänderung beantragt werden.