Studienplanänderung

 

Der Prozess der Studienplanänderung umfasst alle Vorgänge die dazu führen, dass Sie ein vom Regelstudienplan abweichendes Curriculum erhalten.

Hiervon sind insbesondere betroffen:

  • Auslandsaufenthalte, in denen alternative Lehrangebote genutzt werden.
  • Belegung von Modulen im Wahlbereich außerhalb des Wahlkatalogs, um ein individuelles Studienprofil zu erhalten.
  • Freie Auflagenmodule

Hinweis: Hinweis: Um eine schnellere Bearbeitung der Anträge auf Studienplanänderung zu ermöglichen, bitten wir Studierende des Wirt.-Ing. FR Maschinenbau für ingenieurwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Module jeweils einen separaten Antrag zu stellen.

Hinweis: Bevor Sie einen Antrag auf Studienplanänderung für den Masterstudiengang Allgemeiner Maschinenbau einreichen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie auch die Formalia erfüllen, die in der FAQ genannt werden.

Interne Studienplanänderung

Kurzübersicht

  1. Antragsstellung anhand des Formulars für eine interne Studienplanänderung
  2. Einholung der Unterschrift Ihres Berufsfeld-/Vertiefungs-/Masterbetreuers
  3. Einreichung des Antrags beim zuständigen Prüfungsausschuss
  4. Prüfung durch den Prüfungsausschuss
  5. Rückgabe des Antrags an den/die Studierende(n) sowie Übermittlung einer Kopie an das Zentrale Prüfungsamt
  6. Zentrales Prüfungsamt hängt die betreffenden Module in den Studienplan ein
  7. Anmeldung der betreffenden Prüfungen in RWTHonline durch den/die Studierende(n)

Übliche Bearbeitungszeit von Anträge durch die Prüfungsausschüsse: 2-4 Wochen

Achtung: Die Antragsstellung muss vor der Prüfungsteilnahme erfolgen! Bitte reichen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor Ende der modularen Prüfungsanmeldephase beim Prüfungsausschuss ein, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Bei der Anerkennung von Studienleistungen, die über einen Antrag auf Studienplanänderung absolviert wurden, wird immer der zuletzt beantragte Sachstand pro Modul berücksichtigt. Module, in denen bereits eine Leistung abgelegt wurde, können nicht mehr aus dem Studienplan entfernt oder ersetzt werden.

Ausführliche Beschreibung

Die Antragstellung erfolgt über das Formular Antrag auf eine interne Studienplanänderung

Das unterschriebene Formular wird inkl. aller auf dem Formular erforderlichen Unterschriften

  • Unterschrift des Berufsfeld-/Masterbetreuers
  • (Bei Studierenden des Wirt.-Ing FR MB: Die Zustimmungen der Vertiefungsrichtungsbetreuer/innen und Fachdozentinnen/Fachdozenten für die Anerkennung bzw. Integration wirtschaftswissenschaftlicher Module werden ausschließlich vom Prüfungsausschuss eingeholt. Ein vorheriger Kontakt zu den Dozenten der Fakultät 8 ist nicht notwendig.)

beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.

Achtung: Bei fehlenden Unterschriften/Anlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.

Die sinnvolle inhaltliche Ergänzung Ihres Studienplans wird bei ingenieurwissenschaftlichen Modulen durch den Berufsfeld- bzw. Masterbetreuer geprüft. Bei wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erfolgt die Prüfung durch die Betreuerin/den Betreuer der jeweiligen wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsrichtung.

Der zuständige Prüfungsausschuss überprüft die CP der beantragten Module. Nach der Bearbeitung des Antrags erhalten Sie das bearbeitete Formular per Post an die angegebene Adresse zurück. Anschließend melden Sie sich selbstständig und innerhalb der Fristen der modularen Anmeldephase über RWTHonline für die Prüfungen der betreffenden Module an.

Externe Studienplanänderung

Kurzübersicht

  1. Antragsstellung anhand des Formulars für eine externe Studienplanänderung
  2. Einreichung des Antrags beim zuständigen Prüfungsausschuss
  3. Prüfung der formalen Kriterien durch den Prüfungsausschuss sowie Weiterleitung an den Berufsfeld-/Masterbetreuer durch den Prüfungsausschuss
  4. Einholung der Unterschriften der Fachdozierenden durch den/die Studierende
  5. Abschließende Prüfung des Antrages durch den Prüfungsausschuss
  6. Rückgabe des Antrags an die Studierenden
  7. Nach Erbringen der externen Leistung: Einreichen des Transcripts of Records sowie des ausgefüllten Formblatts zum Einreichen des Transcripts beim Prüfungsausschuss

Übliche Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen

Achtung: Die Antragsstellung muss vor der Prüfungsteilnahme erfolgen! Bei der Anerkennung von Studienleistungen, die über einen Antrag auf Studienplanänderung absolviert wurden, wird immer der zuletzt beantragte Sachstand pro Modul berücksichtigt. Module, in denen bereits eine Leistung abgelegt wurde, können nicht mehr aus dem Studienplan entfernt oder ersetzt werden.

Ausführliche Beschreibung

Die Antragstellung erfolgt über das Formular Antrag auf eine externe Studienplanänderung.

Bitte stellen Sie zwei separate Anträge auf externe Studienplanänderungen, wenn Sie sowohl Bachelor- als auch Mastervorzugsmodule im Ausland belegen möchten.

Das unterschriebene Formular wird inkl. der Unterlagen zum Inhalt und (zeitlichen/CP-) Umfang der beantragten externen Module beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht. Dieser prüft den Antrag formal vor und leitet ihn anschließend zum Berufsfeld-/Masterbetreuer weiter.

Achtung: Bei fehlenden Unterschriften oder Unterlagen zu Umfang und Inhalt kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Anträge können per E-Mail eingereicht, per Post an die Fakultät geschickt oder in den „roten Briefkasten“ eingeworfen werden (Eilfschornsteinstraße 18, 52062 Aachen, Erdgeschoss). Anträge sollen nicht zusätzlich im Original eingereicht werden, wenn sie bereits per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet wurden. Digital eingereichte Anträge müssen unterschrieben oder digital signiert sein.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern mitgeteilt. Hierzu wird ein schriftlicher Bescheid per Email verschickt.

Der Berufsfeld-/Masterbetreuer prüft

  • Ob für ein beantragtes externes Modul ein hinreichend ähnliches Modul im Studienplan der/des Studierenden vorliegt
  • Ist dies der Fall, holt die/der Studierende im nächsten Schritt auf dem Laufzettel die Unterschrift der/des Fachdozierenden des RWTH-Moduls ein
  • Liegt kein hinreichend ähnliches Modul vor, prüft der Berufsfeld-/Masterbetreuer, ob das externe Modul trotzdem in den Studienplan integriert werden kann

Bei wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erfolgt die Prüfung durch die Betreuerin/den Betreuer der jeweiligen wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsrichtung.

Der zuständige Prüfungsausschuss überprüft abschließend den Antrag final. Nach der Bearbeitung des Antrags erhalten Sie das bearbeitete Formular per Post an die angegebene Adresse zurück.

Nach Ablegen der externen Module reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records sowie das ausgefüllte Formblatt zum Einreichen des Transcripts beim Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss erstellt den Anerkennungsbescheid und informiert das ZPA über die Anerkennung.