Transfer von Noten und CP

 

Was muss ich tun, damit mir die Noten an der RWTH Aachen anerkannt werden?

Nach Beendigung Ihres Auslandssemesters erhalten Sie von der Gasthochschule eine Notenübersicht – das Transcript of Records. Damit Ihre Noten an das ZPA übermittelt werden können, reichen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr das Transcript of Records der Partnerhochschule sowie das ausgefüllte Formblatt zum Einreichen des Transcripts per E-Mail beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Sobald uns die Unterlagen vorliegen, leiten wir den Anerkennungsprozess ein – ein entsprechendes Schreiben geht sowohl Ihnen als auch dem ZPA zu, so dass Sie sich nicht weiter um die Notenübertragung kümmern müssen.

Kann ich genehmigte, und im Ausland abgelegte Module nachträglich ändern lassen?

Generell gilt: alle Module, deren Anrechnung der Prüfungsausschuss in der von Ihnen beantragten Form (z.B. als Pflichtmodul) genehmigt hat und die auf Ihrer Notenübersicht der Gasthochschule vermerkt sind, können anerkannt werden. Sie können im Nachhinein externe Module als Zusatzmodule auf Ihr Zeugnis aufnehmen bzw. externe Module zu Zusatzmodulen umwidmen, die Sie vorher nicht mit einer Studienplanänderung beantragt haben. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, einmal genehmigte und erfolgreich im Ausland abgelegte Module nicht anerkennen zu lassen.

Was geschieht, wenn ich Kurse im Ausland doch nicht besuche oder nicht bestehe?

Nehmen Sie entgegen Ihren Angaben auf dem Antrag auf Studienplanänderung an einem Kurs nicht teil (bspw. weil er bedingt durch Krankheit des Professors nicht angeboten wird), oder bestehen Sie die Klausur nicht, so erlischt der diesen Kurs betreffende Teil der Studienplanänderung. Sie werden weder zu dem eigentlich zu tauschenden Kurs an der RWTH Aachen zwangsangemeldet, noch wird Ihnen das Nicht-Bestehen als Fehlversuch im Sinne der hiesigen Prüfungsordnung angerechnet.

Kann ich Studienleistungen auch nachträglich genehmigen lassen?

Ein Antrag auf nachträgliche Anerkennung ist nur bei extern abgelegten Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen möglich, die ein hinreichend ähnliches Modul in Ihrem aktuellen Studiengang an der RWTH aufweisen. Wahlpflichtmodule, die nicht an der RWTH Aachen in Ihrem aktuellen Studiengang angeboten werden, können nicht nachträglich anerkannt werden. Sollten Sie sich aktuell im Bachelorstudiengang befinden und extern erbrachte Module für einen Masterstudiengang nach Ablegen der entsprechenden Prüfungen anerkennen lassen wollen, so ist der nachtägliche Anerkennungsprozess erst zu beginnen, wenn Sie sich in den entsprechenden Masterstudiengang eingeschrieben haben.

Wir empfehlen Ihnen mit Nachdruck stets das vorgeschaltete Studienplanänderungsverfahren zu nutzen. Betrachten Sie das nachträgliche Anerkennungsverfahren daher bitte eher als Rettungsanker, denn als erste Option.

Wie werden die Noten meiner im Ausland belegten Kurse umgerechnet?

Die detaillierte Umrechnung von extern erbrachten Prüfungsergebnissen entnehmen Sie bitte der Umrechnungstabelle auf der Webseite des International Office .