Inländischer Studienabschluss
Sie haben Ihren Studienabschluss an einer inländischen Hochschule erworben und möchten nun an der Fakultät für Maschinenwesen der RWTH Aachen University promovieren? Dann müssen Sie laut Paragraf 8 unserer Promotionsordnung eine der im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
Entweder:
1. Sie haben einen Masterstudiengang absolviert und den Grad „Master“ erworben.
Oder:
2. Sie haben ein einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern abgeschlossen und dabei einen anderen Grad als „Bachelor“ erworben (z.B. Magister, 2. Staatsexamen, Diplom...).
Promotion zum/zur „Dr.-Ing.“ oder „Dr. rer. nat.“
Sie möchten zum/zur Dr.-Ing. promovieren? Dann müssen Sie die oben genannten Voraussetzungen mittels eines Studiengangs/Studiengängen in den Ingenieurwissenschaften erfüllen.
Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen mit einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Studienabschluss erfüllen, dann können Sie zum/zur Dr. rer. nat. promovieren. Sie können aber auch dann zum/zur Dr.-Ing. promovieren. In diesem Fall müssen Sie vor der Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens nachweisen, dass Ihre Dissertation ein ingenieurwissenschaftliches Thema behandelt und Sie über entsprechende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Hierzu muss Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin ein Sondergutachten lt. PromO § 8 Absatz (8) anfertigen, welches Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen hier einreichen müssen. Des Weiteren benötigen wir die unterschriebenen Zulassungskriterien für „Nicht-Ingenieure“, die Sie unter unseren Downloads finden.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie auch mit einem Hochschulabschluss in einem anderen Fach zum/zur Dr.-Ing. promovieren. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen in den FAQ.