Ausländischer Studienabschluss
Sie haben Ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben und möchten nun an der Fakultät für Maschinenwesen der RWTH Aachen University promovieren?
In diesem Fall müssen Sie eine der im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
Entweder:
1. Sie haben ein einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern sowie einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit abgeschlossen.
Außerdem bestehen
a) zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben, Abkommen, aufgrund derer Ihr Studienabschluss als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anzusehen ist - oder
b) Die Konferenz der Kultusminister der Länder oder die Hochschulrektorenkonferenz bewerten Ihren Studienabschluss als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion - oder
c) Es bestehen Abkommen der RWTH Aachen University mit Partnerhochschulen, aufgrund derer Ihr Abschluss als gleichwertig zu einem Abschluss an der RWTH Aachen University anzusehen ist.
Zusätzlich kann der Promotionsausschuss Bildungsauflagen erteilen, die Sie auf eine Promotion in den Ingenieurwissenschaften vorbereiten.
Oder:
2. Sie haben ein einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern absolviert. Anschließend haben Sie sich mit weiteren Studien in den Promotionsfächern 4 Semester lang auf eine Promotion vorbereitet und diese Studien mit einer wissenschaftlichen Arbeit abgeschlossen. Inhalte, Zahl und Art der Nachweise hierzu schlägt Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin in Absprache mit Ihnen dem Promotionsausschuss vor. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Grundlagenfächer des Maschinenbaus zu legen.