Promotionsablauf

  Ablauf des Promotionsprozesses in der Fakultät für Maschinenwesen  

Bitte beachten Sie, dass hier der reguläre Promotionsablauf dargestellt wird!

Startphase (ca. 2 Jahre):

Da Sie an der Fakultät für Maschinenwesen in der Regel im Rahmen einer sogenannten „Assistenzpromotion“ promovieren, beginnt der Promotionsprozess mit dem Schließen eines Arbeitsvertrags und somit mit der Anstellung an einem der Lehrstühle der Fakultät. Hat der Leiter/die Leiterin des Lehrstuhls seine/ihre Bereitschaft signalisiert, Ihren Promotionsprozess wissenschaftlich zu begleiten, können Sie sich darüber hinaus in das Center for Doctoral Studies, kurz CDS, einschreiben. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Innerhalb der ersten zwei Jahre Ihres Promotionsprozesses müssen Sie einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen im Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen einreichen. Hierzu benötigen Sie die von beiden Seiten unterzeichnete Betreuungsvereinbarung, in der der Betreuer/die Betreuerin ggf. auch Vorschläge für Auflagen macht. Die Voraussetzungen sowie ggf. die Auflagenvorschläge werden durch das Dekanat geprüft und im Fakultätsrat beschlossen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung im Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen eingehen muss; es gilt der Eingangsstempel. Die Termine der Sitzungen finden Sie hier.

Sobald Ihr Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen positiv beschieden wurde, können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/Promotionsstudentin einschreiben. Dies ist aber keine Voraussetzung, um an der RWTH promovieren zu können.

Hauptphase (ca. 3 Jahre):

Während Sie an Ihrer Promotion arbeiten, wird Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin regelmäßig Betreuungsgespräche mit Ihnen führen. Wenn Sie noch Auflagen zur Zulassung erfüllen müssen, ist Ihnen dies schriftlich von der Fakultät mitgeteilt worden. Zur Erfüllung der Auflagen haben Sie drei Semester Zeit.

Sobald die Auflagen erfüllt wurden und Ihre Dissertation fertig gestellt ist, muss ein Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gestellt werden. Die notwendigen Formulare und Anlagen finden Sie hier. Über die Zulassung zur Doktorprüfung und somit die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung im Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen eingehen muss; es gilt der Eingangsstempel. Die Termine der Sitzungen finden Sie hier.

Schlussphase (ca. 1 Jahr):

Nach Eingang des letzten Gutachtens beginnt die vierzehntägige Auslegezeit plus zwei Werktage Einspruchsfrist. Während der Auslegezeit hat die Professorenschaft der Fakultät für Maschinenwesen die Möglichkeit, die Dissertation nebst Gutachten einzusehen.

Um die richtige Form der schriftlichen Einladung zur mündlichen Prüfung einhalten zu können, benötigen wir einen Vorlauf von mindestens zehn Tagen. Das bedeutet, dass die mündliche Prüfung frühestens 26 Tage nach Eingang des letzten Gutachtens erfolgen kann.

Ab dem Tag Ihrer mündlichen Prüfung läuft die einjährige Frist, um Ihre Pflichtexemplare einzureichen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Veröffentlichung der Arbeit finden Sie in § 17 der Promotionsordnung. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Sie in Ihrer Dissertation noch Änderungen vornehmen müssen. Dies besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin. Eine eventuelle Titeländerung teilt Ihnen das Promotionsbüro der Fakultät für Maschinenwesen schriftlich mit.

Erst nach Einreichen der Pflichtexemplare und Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin kann die Urkunde ausgestellt werden. Sollten Sie auch ein englisches Transkript benötigen, beantragen Sie dieses bitte mit Abgabe der Pflichtexemplare im Promotionsbüro der Fakultät.

Mit Überreichung der Urkunde dürfen Sie sich dann „Doktor/-in“ nennen.