Technik-Kommunikation mit Grundlagen des Maschinenbaus B. Sc.
Das Praktikum im Studiengang Technik-Kommunikation mit Grundlagen des Maschinenbaus B. Sc. umfasst insgesamt 10 Wochen, die sich aus 6 Wochen Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung zum Studium und 4 Wochen Praktikum im Studium zusammensetzen.
Es wird dringend empfohlen das Vorpraktikum in den Bereichen des Grundpraktikums zu absolvieren, um einen Einblick in handwerkliche Aspekte zu erhalten, während sich das Fachpraktikum dazu eignet, Studieninhalte praxisnah zu vertiefen.
Anforderungen an die Praktikumsstelle
Die Praktika sind in Unternehmen zu absolvieren, die über eine Ausbildungsberechtigung vor der Industrie- und Handelskammer verfügen und in industriellem Maßstab (Massen-, Serienfertigung) produzieren.
Praktika bei Handwerksbetrieben, die in der Regel nicht fertigen, sondern lediglich reparieren und erhalten (bspw. KFZ-Werkstätten), an Hochschuleinrichtungen, sowie in elterlichen Betrieben sind von der Anerkennung ausgeschlossen.
Praktika an Forschungsinstituten und Berufsbildungsstätten können nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Praktikantenamt vor Antritt des Praktikums mit bis zu maximal 6 Wochen Grundpraktikum anerkannt werden.
Inhaltliche Vorgaben
Das Praktikum ist unterteilt in:
- vier Bereiche des Grundpraktikums (GP1-GP4) und
- die zwei Teile Fachpraktikum (Teil A, FP1-FP6 und Teil B, FP7-8).
Verpflichtend sind alle Bereiche des Grundpraktikums und mindestens zwei Bereiche des Fachpraktikums Teil A, jeweils zu absolvieren mit der jeweiligen Mindestdauer.
Das vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8) muss vor Antritt des Praktikums mit dem Praktikantenamt per E-Mail abgesprochen werden.
Eine genaue Beschreibung der einzelnen Bereiche und Tätigkeiten finden Sie in den Richtlinien Ihres Studienganges.
Anerkennung und Fristen
Die Abgabefrist für Anträge auf Anerkennung beträgt sechs Monate ab dem letzten Tag des Praktikums. Falls ein freiwilliger Teil auf den Pflichtteil Ihres Praktikums folgt, ist das ausschlaggebende Datum das Ende des gesamten Praktikums. für Vorpraktika ist es stets der letzte Tag des ersten Semesters (31.03.)
Informationen zum Anerkennungsprozess und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter How To...