Auflagenpraktika
Im Rahmen der Zulassung zu den Masterstudiengängen der Fakultät Maschinenwesen können Praktika als Auflage erteilt werden, wenn das Praktikum im Bachelorstudium nicht oder nicht vollständig erfüllt worden ist.
Hierbei betreuen wir die folgenden Studiengänge:
- Allgemeiner Maschinenbau M. Sc.
- Automotive Engineering M. Sc.
- Energietechnik M. Sc.
- Fahrzeugtechnik und Transport M. Sc.
- Kunststoff- und Textiltechnik M. Sc.
- Luft- und Raumfahrttechnik M. Sc.
- Produktentwicklung M. Sc.
- Produktionstechnik M. Sc.
- Verfahrenstechnik M. Sc.
Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein Auflagenpraktikum in diesen Studiengängen absolvieren müssen, um eine mögliche Anerkennbarkeit der Praxis im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Bereits erlangte Arbeitserfahrung und/oder abgeleistete Praktika, die während des Bewerbungsprozesses noch nicht zur Anerkennung vorgelegt wurden, können auch nach Studienbeginn auf Anerkennbarkeit geprüft werden. Nehmen Sie auch dazu bitte formlos per E-Mail Kontakt zum Praktikantenamt auf.