Pflichtpraktikumsbescheinigung
Die Pflichtpraktikumsbescheinigung ist eine Bestätigung für das Unternehmen, dass in Ihrem Studiengang ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, und bescheinigt, in welchem Umfang bereits Praktika anerkannt wurden und wie viele Wochen noch absolviert werden müssen.
Die Bescheinigung kann im Virtuellen Praktikantenamt unter „Bescheinigung über Pflichtpraktikum“ beantragt werden. Füllen Sie dazu die entsprechende Maske aus, die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
Vordrucke jeglicher Art, die vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden und einer Unterschrift des Praktikantenamtes bedürfen, werden nicht unterzeichnet. Hierzu stellen wir Ihnen ein Informationsblatt zur Verfügung, das Sie an den Praktikumsbetrieb weiterleiten können.