Vor dem Praktikum

 

Die Phase vor dem Praktikum ist die organisatorisch aufwendigste – man muss eine Praktikumsstelle überhaupt erst finden, Bewerbungsgespräche führen, Inhalte abstimmen und dann kommen noch die Vorgaben der Hochschule.

 

Die Suche nach einer Praktikumsstelle

Das Praktikum muss in jedem Fall in einem Betrieb absolviert werden, der die Anforderungen erfüllt, die in den jeweiligen Richtlinien für die praktische Tätigkeit unter „Ausbildungsbetriebe“ aufgeführt werden. Die Richtlinien und entsprechende Hinweise sind unter „Sie Studieren…“ und Ihrem jeweiligen Studiengang zu finden. Es ist zu beachten, dass Handwerksbetriebe, die in der Regel nicht fertigen, sondern lediglich reparieren und erhalten (bspw. KFZ-Werkstätten), nicht als Praktikumsbetriebe anerkannt werden können.

Für das Vorpraktikum, in dem wir empfehlen, die Bereiche des Grundpraktikums abzuleisten, können Sie sich vor allem an metallverarbeitenden Betrieben orientieren, während beim Praktikum im Studium der Bezug zu den Studieninhalten und zu Ihrer Vertiefungsrichtung im Vordergrund stehen sollte.

In der Suche der Praktikumsbetriebe sind Sie zunächst frei. Von Suchmaschinen über Jobportale, vom Lehrstellenatlas der Industrie- und Handelskammer (IHK) bis zu Praktikumsbörsen und Karrieremessen gibt es diverse Möglichkeiten, sich um Praktikumsstellen zu bemühen.

Die einfachste Variante ist jedoch der direkte Kontakt zu den Unternehmen. Die meisten Unternehmen führen eigene Stellenausschreibungen, aber auch Initiativbewerbungen sind meist gern gesehen.

 

Praktikumsinhalte

Die Praktikumsinhalte sind je nach Studiengang eindeutig in den Richtlinien definiert. Daher sollten Sie sich bereits in der Bewerbungsphase mit den geforderten Inhalten auseinandersetzen und entsprechenden Kontakt zu den Unternehmen pflegen, um eine Anerkennbarkeit zu gewährleisten.

Daher ist eine vorherige Absprache mit dem Praktikantenamt nicht zwingend erforderlich, bei Unklarheiten oder Fragen zur Anerkennung kann eine Klärung im Vorfeld allerdings sinnvoll sein.

Eine Ausnahme bildet hier das vertiefungsspezifische Projektpraktikum (FP8), welches vor Beginn des Praktikums abgesprochen werden muss.

 

Praktikumsverträge und Fragen zu Versicherungen

Prinzipiell sind Arbeitsverträge für Praktika Vereinbarungen zwischen Studierenden und Arbeitgeber, die Hochschule ist kein Vertragspartner und kann Verträge nicht unterzeichnen/gegenzeichnen. Eine Ausnahme bilden hierbei Auslandspraktika, da im Einzelfall andere Rechtsgrundlagen gegeben sind.

Sie werden für Ihr Praktikum nicht über die Hochschule versichert. Entsprechende Fragen zur Kranken-/Unfallversicherung beantwortet Ihnen Ihre Krankenversicherung.