Im Praktikum
Hervorragend, Sie haben eine Praktikumsstelle gefunden und angetreten! Zunächst geht es darum, jede Menge Erfahrung zu sammeln – nicht nur inhaltlich, sondern auch im „Arbeitsleben“.
Dabei sollten Sie jedoch nicht vernachlässigen, die inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen und bereits während des Praktikums Ihre Unterlagen für die Anerkennung zusammenzutragen.
Praktikumsinhalte
Sie sollten im Vorfeld des Praktikums mit Ihrem Betreuer abgesprochen haben, welche Tätigkeitsfelder Sie neben dem vertiefungsspezifischen Projektpraktikum (FP8) abdecken werden. Dies kann im Zuge des Praktikums häufig in Vergessenheit geraten, sodass Sie und Ihr Arbeitgeber unter Zeitdruck geraten. Sprechen Sie dies unbedingt frühzeitig an.
Haben sich Ihre Tätigkeiten oder die äußeren Umstände Ihres Praktikums so verändert, dass es sich auf die Anerkennbarkeit des Praktikums auswirken könnte (insbesondere im Bereich FP8)? Nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zum Praktikantenamt auf, um später auftretende Probleme zu vermeiden.
Praktikumsbericht, Praktikumsbescheinigung
Komplikationen verursachen dabei häufig das Verfassen des Praktikumsberichtes und die Kenntnisnahme des Unternehmens. Zwischen der Korrektur durch das Unternehmen, Ihrer Neubearbeitung und der finalen Unterschrift des Betreuers vergeht häufig viel Zeit. Verfassen Sie daher Ihren Bericht idealerweise bereits während des Praktikums, sodass Sie möglichst mit Beendigung der Praxis den Bericht auch Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. So vermeiden Sie insbesondere Fristversäumnisse, die eine Nichtanerkennung Ihres Praktikums zur Folge haben können.
Gleiches gilt auch für die Praktikumsbescheinigung! Bitten Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig darum, eine auf Ihre Tätigkeit zugeschnittene Praktikumsbescheinigung auszustellen, die alle erforderlichen Informationen beinhaltet. Das Praktikantenamt bietet eine Beispielbescheinigung (siehe Downloads) an. Ähnlich zu dieser kann Ihr Arbeitgeber dann ein passendes Dokument ausstellen.