Nach dem Praktikum

 

Glückwunsch, Sie haben Ihr Praktikum absolviert! Nun muss es nur noch anerkannt werden. Oder? Wie geht es nun weiter?

 

Fristen zur Anerkennung

Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge zur Einreichung der vollständigen Praktikumsunterlagen eine Frist von sechs Monaten ab dem letzten Tag des Praktikums.
Das Vorpraktikum hat dabei eine gesonderte Frist, hier gilt der letzte Tag des ersten Semesters (üblicherweise der 31.03.).

Eine Ausnahme bilden hierbei die Studiengänge CAME und SPE der International Academy der RWTH – hier gilt eine gesonderte Frist von zwei Monaten ab dem letzten Tag des Praktikums.

 

Erforderliche Unterlagen zur Anerkennung

Die Anerkennung des Praktikums muss fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen beim Praktikantenamt beantragt werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich zeitig, am besten während des Praktikums um die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen kümmern.

Für eine Anerkennung sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:

  • Ausdruck des Antrages im Virtuellen Praktikantenamt (ViPA )
  • Praktikumszeugnis mit allen erforderlichen Informationen gemäß Richtlinie
  • Praktikumsbericht mit signierter und gestempelter Kenntnisnahme und Freigabe des Unternehmens. Der Bericht entfällt für die Bereiche des Grundpraktikums.
 

Prüfungsleistung (nur für Bachelorstudiengänge)

Wenn Sie Ihr letztes Praktikum absolviert haben, müssen Sie vor Abgabe Ihres letzten Berichtes die Prüfungsleistung „Praktikum“ in RWTHonline anmelden. Sie erhalten dann mit der Anerkennung Ihres letzten Praktikums den Praktikumsbogen, den Sie unbedingt brauchen für den…

 

Praktikumsvortrag

Mit Abschluss des praktischen Teils des Praktikums steht als letzter Teil der Prüfungsleistung der Praktikumsvortrag aus (NICHT für Wirt.-Ing. FR Maschinenbau und Auflagenpraktika).

Detaillierte Informationen zum Praktikumsvortrag gibt es auf den entsprechende Seiten „How To…“

 

Eintragung der Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung wird für Bachelorstudiengänge (Außer Technikkommunikation MB) durch das Praktikantenamt nach Erhalt des ausgefüllten Praktikumsbogens eingetragen.

Für Praktika in Masterstudiengängen (Auflagenpraktika oder CAME/SPE) muss der jeweilige Anerkennungsnachweis dem ZPA übermittelt werden.